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Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer

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LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 692/02 vom 15.11.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer
Stichwort:Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer
Leitsatz:Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 692/02




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