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Fahrtenbuchauflage

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 584/09 vom 15.04.2009

Rechtsgebiete:StVZO
Schlagworte:Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungspflicht, Aussageverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Rechtsanwalt, Verteidiger, Schweigepflicht
Stichwort:Fahrtenbuchauflage
Leitsatz:War die Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters unmöglich, steht es der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Dies gilt nicht nur für solche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte, die ihren Grund in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis des Mitwirkungspflichtigen zum Fahrzeugführer haben, sondern auch für berufsbezogene Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (hier: anwaltliche Schweigepflicht).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 584/09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 3350/08 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:StVZO, GKG
Schlagworte:Fahrtenbuchauflage, Vorläufiger Rechtsschutz, Streitwert, Streitwertkatalog, Vorwegnahme der Hauptsache
Stichwort:Fahrtenbuchauflage
Leitsatz:Wenn die Behörde einem Kraftfahrzeughalter unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuchs ab Zustellung der Verfügung auferlegt, wird die Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig vorweggenommen. Der Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entspricht in diesem Fall dem Streitwert des Hauptsacheverfahrens (Änderung der Senatspraxis).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 3350/08

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 B 187/08 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:StVZO, VwGO
Schlagworte:Fahrtenbuchauflage, Begründung des Sofortvollzugs, zumutbarer Ermittlungsaufwand
Stichwort:Fahrtenbuchauflage
Leitsatz:1. Durch die Fahrtenbuchauflage soll - auch - der Gefahr weiterer Verkehrsverstöße mit dem betreffenden Fahrzeug begegnet werden.

2. § 31 a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen das besondere öffentliche Vollzugsinteresse von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes zusammenfällt.

3. Für den Umfang der im Einzelfall gebotenen Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer ist das Aussageverhalten des Fahrzeughalters von maßgeblicher Bedeutung.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 B 187/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 225/07 vom 17.09.2007

Rechtsgebiete:StVZO
Schlagworte:Ersatzfahrzeug, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchauflage
Stichwort:Fahrtenbuchauflage
Leitsatz:Zur Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 225/07


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