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Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 39/07 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
Stichwort:Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
Leitsatz:1. Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen.

2. Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen.

3. Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sog. 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH überholt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 39/07




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