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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10062/07.OVG vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Fahrerlaubnis, Entziehung, Alkohol, Alkoholeinfluss, Alkoholgewöhnung, Alkoholkonsum, Alkoholabhängigkeit, Alkoholmissbrauch, Alkoholauffälligkeit, Fahrsicherheit, Führen von Kraftfahrzeugen, Verkehrsteilnahme, Trennungsvermögen, Gutachten, Anordnung, Beibringung, Angewiesensein, Verkehrsbezug
Stichwort:Fahrsicherheit
Leitsatz:Allein die Tatsache, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der bisher noch nie als alkoholisierter Fahrzeugführer in Erscheinung getreten ist, stark an Alkohol gewöhnt ist, ohne jedoch alkoholabhängig zu sein, rechtfertigt es regelmäßig nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage drohenden Alkoholmissbrauchs zu verlangen.

Etwas anderes kommt in Betracht, wenn über die bloße Tatsache der Alkoholgewöhnung hinaus es besondere verkehrsbezogene Umstände nahe legen, dass der Fahrerlaubnisinhaber in überschaubarer Zukunft nach dem Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug führen wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10062/07.OVG




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