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Entscheidungen der Gerichte




SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 13/03 vom 12.08.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abwägung, Bebauungsplan, Fahrrecht, Garage, Gemeinschaftsgarage, Leitungsrecht, Wegerecht, Zuordnung
Stichwort:Fahrrecht
Leitsatz:1. In einem Bebauungsplan festgesetzte Gemeinschaftsgaragen müssen hinreichend bestimmt einen räumlichen (Teil-) Bereich des Plangebiets zugeordnet sein. Dies kann textlich oder durch Zeichen erfolgen.

2. Bleibt unklar, welchen begünstigten Grundstücken eine Gemeinschaftsgarage dienen soll und wo Einzelgaragen (folglich) ausgeschlossen sind, ist der Bebauungsplan insoweit unwirksam.

3. Ein im Bebauungsplan festgesetztes Leitungsrecht umfasst diejenigen Leitungen, die zu "normalen" Erschließung und Versorgung der betreffenden Grundstücke erforderlich sind (Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikationsleitungen).

4. Wird in einem Bebauungsplan zwar ein Geh-, nicht aber ein Fahrrecht festgesetzt, ist dies abwägungsfehlerhaft, wenn ein privatrechtliches Wegerecht (Fahrrecht) unberücksichtigt bleibt und das Interesse anderer Planbetroffener an einer Nichtbefahrbarkeit des Weges objektiv geringwertig ist.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 13/03



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10035/04.OVG vom 27.04.2004

Rechtsgebiete:KAG, LBauO, VwVfG, ZwVG, BGB
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorteil, Vorausleistung, Prognose, Aufwandsverteilung, Verteilungsregelung, Gesamtgrundstücksfläche, Innenbereich, Bebauungszusammenhang, Bebaubarkeit, qualifizierte Nutzung, Tiefenbegrenzung, Ortsdurchfahrt, Kreisstraße, Gehweg, Fahrbahnbreite, Begegnungsverkehr, Zweckvereinbarung, gemeinsamer Ausbau, gemeinsame Heranziehung, Einzelfallsatzung, Aufgabe, einzelne Aufgabe, Nichtigkeit, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Umdeutung, Umstellung, Begründung, Austausch der Begründung, maßgeblicher Zeitpunkt, Entstehen der Beitragspflicht, Satzung, Rückwirkung, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, Dienstbarkeit, gesicherte Zufahrt, Geh- und Fahrrecht, Fahrrecht, Vergleichsberechnung
Stichwort:Fahrrecht
Leitsatz:Zweckvereinbarungen sind im Ausbaubeitragsrecht nicht generell unzulässig. Wird zwischen zwei Ortsgemeinden eine Zweckvereinbarung über eine gemeinsame Ausbaumaßnahme und die gemeinsame Beitragserhebung mit dem Ziel abgeschlossen, in beiden Gemeinden einheitlich hohe Beitragssätze zu erreichen, verstößt sie gegen das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter und ist unwirksam, wenn sich die Beitragssätze bei getrennter Abrechnung deutlich in ihrer Höhe unterscheiden würden.

Zur Heilbarkeit rechtswidriger Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheide durch Erlass einer rechtlich unbedenklichen Beitragssatzung ohne Rückwirkung.

Ein Gehweg in einer Breite von 1,36 m vermittelt in dörflichen Gebieten den Anliegern im Allgemeinen einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil, auch wenn er in seltenen Fällen eines Begegnungsverkehrs zweier Lastkraftwagen teilweise überfahren wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10035/04.OVG


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