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Fahrrad

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 133/08 vom 20.01.2009

Übernimmt jemand aushilfsweise für einen Tag die Verteilung eines Anzeigenblattes an Stelle des vertraglichen Boten und verursacht er dabei einen Fahrradunfall, haftet der etatmäßige Verteiler , dessen Vater den Vertreter bestellt hatte, dem Geschädigten nicht aus § 831 BGB, weil der Vertreter kein Verrichtungsgehilfe des vertraglichen Boten gewesen ist.

Auch das die Verteilung der Zeitungen besorgende Unternehmen haftet nicht aus § 831 BGB, wenn ihm die Bestellung des Vertreters nicht zuzurechnen ist. Ein Anspruch des Geschädigten aus § 823 Abs. 1 BGB gegen das Unternehmen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Kontroll- und Überwachungspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn vorher konkrete Verdachtsmomente dafür bestanden haben, dass sich ein Bote in der Vergangenheit auffällig über die Regelungen des Arbeitsvertrages hinweggesetzt hatte. An die Überwachung von Boten beim Austragen von Zeitungen dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 32.07 vom 21.05.2008

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 8 U 301/04 vom 23.02.2005

Der Hersteller von Fahrrädern haftet für fehlerhafte Pedale eines Zulieferers, wenn er keine stichprobenhaften Materialprüfungen an den Pedalen vorgenommen hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 29.03 vom 29.01.2004

Ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290/292) umfasst auch mit den Zusatzschildern 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) und 1060-11 (auch Fahrräder-Symbol) nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Nutzung durch Fußgänger vorbehalten sind.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 35/08 vom 01.04.2008


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