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Fahrpersonalgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 63/08 vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:FPersG
Schlagworte:Fahrpersonalgesetz, Übergangsregelung
Stichwort:Fahrpersonalgesetz
Leitsatz:Die Übergangsregelung des § 8 Abs. 3 FPersG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot des Art. 103 GG. Auch konnte § 4 Abs. 3 OWiG durch die einfach gesetzliche Norm des § 8 Abs. 3 FPersG ausgeschlossen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 63/08



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 707/05 vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:FPersG
Schlagworte:Fahrpersonalgesetz, Aushändigen, Schaublätter
Stichwort:Fahrpersonalgesetz
Leitsatz:Zur Frage, was unter einem "unverzüglichen Aushändigen" i.S.d. zu verstehen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 707/05

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 220/05 vom 11.04.2005

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Fahrpersonalgesetz, Verwerfung wegen Nichterscheinens in der Hauptverhandlung, allgemeine Sachrüge, Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung, Verhinderungsgrund
Stichwort:Fahrpersonalgesetz
Leitsatz:Zur Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, der Einspruch des Betroffenen sei zu Unrecht wegen unentschuldigten Ausbleibens verworfen worden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 220/05

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 29/01 vom 23.04.2001

Rechtsgebiete:OWiG, FPersG, VO (EWG) 3820/85
Schlagworte:Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer, mehrere, Fahrpersonalgesetz, Kontrollen, Lenkzeitüberschreitung, lückenhafte Wiedergabe, ne bis in idem, Schwellenwert, Tateinheit, Überwachungspflicht, Unternehmer, Verfahrenshindernis, Zurückverweisung Zuständigkeit,
Stichwort:Fahrpersonalgesetz
Leitsatz:Leitsatz:

1. Solange der Unternehmer seiner Überwachungspflicht gemäß § Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. Art. 13 Abs. 2 AETR nicht nachkommt, indem er Belehrungen und regelmäßige Kontrollen des Fahrpersonals unterlässt, und deshalb die Fahrer in einer Reihe von Fällen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und/oder Ruhezeiten missachten, begeht der Unternehmer in dieser Zeit nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 FpersG (vgl. BayObLG VRs 92, 238, 240).

2. Erscheint das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses möglich und macht die Ermittlung der maßgeblichen Tatsachen in der Rechtsbeschwerde insoweit eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung erforderlich, so ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehalten, diese Tatsachen aufgrund eigener Sachuntersuchung im Freibeweisverfahren zu klären. In solchen Fällen kann das Urteil aufgehoben und an den Tatrichter zurückverwiesen werden (vgl. auch BGHSt 16, 399, 403).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 29/01


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