JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fahrkosten
| Rechtsgebiete: | SGB III, AusbFöAnO, SGG, SGB X |
| Schlagworte: | Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - erforderliche auswärtige Unterbringung - sozialgerichtliches Verfahren -Höhenstreit - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Einkommensanrechnung - Freibetrag - Übertragbarkeit - Rechtsprechung |
| Stichwort: | Fahrkosten |
| Leitsatz: | Bei Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das für die Berücksichtigung von Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt vorgeschriebene Merkmal der "erforderlichen auswärtigen Unterbringung" bereits dann gegeben, wenn die Entfernung zwischen der konkreten Ausbildungsstätte und dem Familienwohnort so groß ist, dass tägliche Pendelfahrten unzumutbar sind; unerheblich ist, ob am Familienwohnort oder im Tagespendelbereich eine geeignete Ausbildung möglich gewesen wäre. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 12/07 R | |
| Rechtsgebiete: | LRKG RP, LVO zu § 6 LRKG RP |
| Schlagworte: | Dienstreise, Ausgangs- und Endpunkt, Geschäftsort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Wegstreckenentschädigung, Fahrkosten, dienstlich veranlasste Mehraufwendungen, Kosten der allgemeinen Lebensführung, alternierende Telearbeit, häuslicher Telearbeitsplatz, Heimarbeitstag |
| Stichwort: | Fahrkosten |
| Leitsatz: | Der häusliche Telearbeitsplatz des Beamten ist an den festgelegten Heimarbeitstagen Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 des Landesreisekostengesetzes Rheinland-Pfalz. Die Fahrkosten einer Dienstreise, die der zur Telearbeit berechtigte Beamte an einem Heimarbeitstag an seiner Wohnung antritt und beendet, sind in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 14.07 | |
| Rechtsgebiete: | SchulG, PrivSchG |
| Schlagworte: | Schulrecht, Schülerbeförderung, Beförderungssorge, Beförderungskosten, Schülerfahrkosten, Fahrkosten, Kostenübernahme, Kostentragungspflicht, Schule in freier Trägerschaft, private Schule, Privatschule, Ersatzschule, Ersatzschulwesen, Sonderschule, Förderschule, Waldorfschule, Waldorfpädagogik, Sonderschulpflicht, sonderpädagogisches Gutachten, Zuweisung, zugewiesene Schule, außerhalb von Rheinland-Pfalz gelegene Schule, öffentliche Finanzhilfe, öffentliche Subventionierung, Beiträge zu Personal- und Sachkosten, Landesbeiträge, finanzielle Zuwendungen, Bezuschussung |
| Stichwort: | Fahrkosten |
| Leitsatz: | 1. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten auferlegte Sorge für die Beförderung der Schüler zu Privatschulen beschränkt sich auf solche Schulen, die das Land Rheinland-Pfalz durch finanzielle Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten unmittelbar fördert; sie erstreckt sich deshalb nicht auf den Besuch einer Privatschule in Nordrhein-Westfalen (hier: heilpädagogische Waldorfschule). 2. Die Beförderungssorge der Landkreise und kreisfreien Städte für Sonderschüler bezieht sich auf die Schule, die von der Schulbehörde im konkreten Fall festgelegt worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11888/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LSA-SchulG, LSA-VO-1991, EStG, BRKG, LSA-BG, LSA-LKO, LSA-AbgG, ZSEG, EhrRiG |
| Schlagworte: | Schulelternrat, Entschädigung, Kreiselternrat, Fahrkosten, notwendige Reisekosten, Verkehrsmittel, öffentliches, Verkehrsmittel, privates Kraftfahrzeug, Zumutbarkeit, Auslegung, Lücke, Analogie, Verweisung, Ehrenamtlicher, Tätigkeit, ehrenamtliche, Auslagen, notwendige, Auslagen, wirkliche |
| Stichwort: | Fahrkosten |
| Leitsatz: | 1. Die für die Entschädigung der Elternvertreter erlassene Verordnung aus dem Jahr 1991 stellt den Betroffenen nicht frei, welches Verkehrsmittel sie benutzen, sondern verweist sie in erster Linie auf öffentliche Verkehrsmittel. Nur in diesem Regelfall sind die notwendigen Auslagen auch die tatsächlich entstandenen. 2. Die Lücke bei der Entschädigung anderer als der Landeselternvertreter ist durch Rückgriff auf die Regelung für letztere dahin auszufüllen, dass auf die entsprechende Anwendung des Bundesreise-kostenrechts abzustellen ist. 3. Angesichts der differierenden Regelungen im Abgeordneten-, Kommunal-, Schul- und Steuerrecht kann auf kein einheitliches Bild der Ehrenamtlichen-Tätigkeit abgestellt werden, für welche die Regeln der ehrenamtlichen Richter(innen) oder der Hilfspersonen des Gerichts modellhaft herangezogen werden könnten. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 520/02 | |
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