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Fahrerlaubnisverordnung

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10508/09.OVG vom 21.07.2009

Die Frist für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen der Annahme von Alkoholmissbrauch hat sich nicht danach zu richten, wie lange der Betroffene für eine positive Begutachtung benötigt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10450/09.OVG vom 01.07.2009

Zur Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet im Falle der Angabe eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein (Zusammenfassung der Senatsrechtsprechung unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10412/09.OVG vom 16.06.2009

Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP).

Dass der - nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ungültige - deutsche Führerschein ohne eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat lediglich in ein anderes Dokument "umgetauscht" wurde, folgt nicht zwingend aus den im ausländischen Führerschein wiedergegebenen Daten über die frühere deutsche Fahrerlaubnis.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 3373/07 vom 08.05.2009

§ 28 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 FeV in der bis zum 18.1.2009 geltenden Fassung ist auf eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nicht anwendbar. Die ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig, auch wenn der Inhaber zum Zeitpunkt ihrer Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte oder wenn ihm hier zuvor eine Fahrerlaubnis von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist (wie OVG NRW, Beschluss vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, DAR 2009, 159 = Blutalkohol 46 [2009], 109).

Die inländische Fahrerlaubnisbehörde darf auf Fahreignungsmängel des Inhabers einer EU- oder EWR-ausländischen Fahrerlaubnis abstellen, wenn diese aus ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten hervorgehen, die nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis erstellt worden sind. Es muss sich aber - über die bloße Fortschreibung früherer Sachverhalte hinausgehend - um aktuelle Erkenntnisse handeln, die den Schluss auf eine mangelnde Fahreignung ermöglichen.

Außer in den Fällen eines schon aus dem EU- oder EWR-ausländischen Führerschein oder anderen Verlautbarungen des Ausstellerstaates hervorgehenden Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG sind die deutschen Behörden auch dann zur Aberkennung des Rechts auf Gebrauch dieser Fahrerlaubnis im Inland befugt, wenn der Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis aufgrund eines Eingeständnisses des Fahrerlaubnisinhabers oder aufgrund von ihm als eigene Verlautbarung zurechenbarer und trotz Kenntnis der Problemlage nicht substanziiert bestrittener Angaben offenkundig ist (wie OVG NRW, Beschluss vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, a. a. O.).

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 B 269/09 vom 14.04.2009

1. Eine Abstinenzzeit von etwa drei Monaten ist zu kurz, um die Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Fahrerlaubnisentzug im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz unter fahreignungsrelevantem Cannabiseinfluss zu begründen.

2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Behörde der durch die belegte Abstinenzzeit von etwa 3 Monaten eingetretenen Änderung der Sachlage im laufenden Verfahren dadurch Rechnung trägt, dass sie eine Abhilfeentscheidung von der Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig macht, um dem Bürger dadurch Gelegenheit zu geben, den Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung zu führen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 885/08 vom 13.01.2009

1. Nach § 48 Abs. 1 FeV i.d.F.der Verordnung vom 18.07.2008 (BGBl. I, 1338) bedarf es keiner Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mehr, wenn es wegen der Friststellung von der Erlaubnispflicht nach der Freistellungsverordnung auch keiner Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz bedarf.

2. Ein Fahrdienst für den notärztlichen Eildienst fällt unter den Befreiungstatbestand nach § 1 Nr. 4 lit. a FreistellungsVO.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 11149/08.OVG vom 21.11.2008

Der einmalig festgestellte bloße Besitz von Cannabis rechtfertigt für sich allein nicht die Anordnung, ein ärztliches Gutachten gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV beizubringen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 16 B 978/08 vom 31.10.2008

Es ist bislang nicht hinreichend geklärt, wie sich der Konsum von Khat auf die Kraftfahreignung auswirkt. Bis zur Klärung scheidet die Regelannahme nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung aus, dass sich ein Khatkonsument als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen hat.

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob trotz fehlender Klärung der Auswirkungen eines Khatkonsums erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung des Khatkonsumenten bestehen. Aufgrund solcher Zweifel kann die allgemeine Interessenabwägung im gerichtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare Fahrerlaubnisentziehung zulasten des Khatkonsumenten ausfallen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10851/08.OVG vom 31.10.2008

Nach der Rechtsprechung des EuGH begründet die Ausstellung eines EU-Führerscheins für den Ausstellerstaat die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung beginnend bei seiner Zuständigkeit bis hin zur materiellen Rechtmäßigkeit des Führerscheins in Bezug auf das Wohnsitzerfordernis sowie die Fahreignung. Die übrigen Mitgliedstaaten haben auf diese Rechtmäßigkeit zu vertrauen und keine Kompetenz, diese aufgrund eigener Erkenntnisse in Frage zu stellen.

Diese Grundsätze gelten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann u.a.) auch in Fällen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs; insofern hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Führerscheintourismus" nicht mehr fest. Die Kompetenzzuweisung erlaubt nur dann eine Ausnahme, wenn der Ausstellerstaat selbst zu erkennen gibt, dass seine Zuständigkeit nicht begründet gewesen ist.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 S 100.08 vom 07.08.2008

1. Für die Beurteilung, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne von Nr. 8.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV hinreichend sicher zu trennen vermag, ist es unerheblich, ob er beim Führen eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen Fahrzeuges - insbesondere eines Fahrrades - auffällig geworden ist (wie BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32.07 -).

2. Zu den Anforderungen an das medizinisch-psychologische Gutachten in einem solchen Falle.

3. Sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs offen, der gegen eine auf alkoholbedingte Fahreignungszweifel gestützte Entziehungsverfügung gerichtet ist, wiegen die Gefahren für die Allgemeinheit, die von einem zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet geltenden Verkehrsteilnehmer ausgehen, grundsätzlich schwerer als das private Interesse des Einzelnen, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 9 A 1530/07 vom 28.07.2008

Ist die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich, darf die Behörde eine Fahrtenbuchauflage auch dann gebührenpflichtig androhen, wenn ein minder schwerer Verkehrsverstoß gegeben ist, der die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO noch nicht rechtfertigt.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 99.07 vom 11.06.2008

Hat sich der Betroffene in einer Vereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet und erfüllt er die eingegangene Verpflichtung nicht, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf seine Nichteignung schließen, wenn der Betroffene hierauf bei der Vereinbarung hingewiesen wurde (§ 11 Abs. 8 Satz 2 FeV).

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV darf nicht auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten gestützt werden, das die Fahrerlaubnisbehörde ohne Zustimmung des Betroffenen zur Kenntnis bekommen hat.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10356/08.OVG vom 03.06.2008

Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, das dem Betroffenen erst knapp 3 Jahre, nachdem bei ihm bei einer Verkehrskontrolle der Mischkonsum von Amphetamin, Cannabis und Alkohol festgestellt worden war, aufgegeben wurde.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 32.07 vom 21.05.2008

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10206/08.OVG vom 15.04.2008

1. Die in § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG bestimmten Maßnahmen sind erneut zu ergreifen, wenn sich die vorausgesetzten Punktstände zum wiederholten Mal durch das Hinzutreten weiterer Punkte ergeben.

2. Werden die maßgeblichen Punktestände dagegen "von oben" durch einen Abbau von Punkten infolge Tilgung oder gemäß § 4 Abs. 4 StVG abermals erreicht, bedarf es keiner erneuten Durchführung der Maßnahme auf der betreffenden Stufe.

3. Im Falle einer Reduzierung des Punktestandes gemäß § 4 Abs. 5 StVG wird das Versäumnis der Fahrerlaubnisbehörde jedenfalls dann durch die Rückführung des Punktestandes ausgeglichen - mit der Folge keiner weiteren Punktereduzierung nach dieser Bestimmung bei erneutem Punkteanstieg -, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" gemäß § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen erneut notwendige Maßnahme unterblieb.

4. Die Frage, ob im Rahmen des § 4 Abs. 3 bis 5 StVG das sog. Tattagprinzip oder das sog. Rechtskraftprinzip gilt, bedarf noch keiner abschließenden Entscheidung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10909/07.OVG vom 16.01.2008

1. Das Binnenschifferpatent kann auch für einen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht abgrenzbaren Tätigkeitsbereich erteilt werden (hier: Fährbetrieb an einer bestimmten Fährstelle und nur am Tag).

2. Wirkt sich ein festgestellter Tauglichkeitsmangel (hier: mangelndes Farbunterscheidungs-vermögen - Rotschwäche) bei räumlicher und zeitlicher Beschränkung der Fahrerlaubnis nicht aus, so hat der Bewerber zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Berufsfreiheit einen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis unter entsprechenden Auflagen.

OLG-CELLE – Urteil, 16 U 92/07 vom 18.12.2007

1. Die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG) verwehrt es einer deutschen Verwaltungsbehörde, die Anerkennung einer seinem Angehörigen von der Behörde eines anderen Mitgliedstaates nach Ablauf der Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis zu verweigern.

Untersagt eine Verwaltungsbehörde dem Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen, handelt sie gemeinschaftswidrig, sofern diese Maßnahme nicht wegen eines Verhaltens ihres Angehörigen nach Erteilung der Fahrerlaubnis ergriffen wird (Neutatsache). Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen (EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).

2. Das bloße - rechtswidrige - Verbot, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen, stellt für sich genommen noch keinen Vermögensschaden dar und rechtfertigt insbesondere nicht einen Ausgleich für den Verlust von Gebrauchsvorteilen durch Zuerkennung von Tagespauschalen, wie dies nach den Tabellen von Sanden-Danner bei dem Fortfall der Nutzungsmöglichkeit von Kraftfahrzeugen anerkannt ist (BGHZ 63, 203)

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 S 145.07 vom 10.12.2007

Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 So 147/06 vom 20.11.2007

Ein Norm- oder Wertungswiderspruch zwischen den Vorschriften in §§ 24 a Abs. 2, 25 Abs. 1 Satz 2 StVG betreffend die Anordnung eines Fahrverbots und den Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung bei Betäubungsmittelkonsum nach § 46 Abs. 1 FeV in Verbindung mit Nr. 9.1 der Anlage 4 besteht nicht.

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 302/07 vom 14.08.2007

Wer mit einer THC-Konzentration von mehr als 2 ng/ml im Straßenverkehr angetroffen wird, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, weil er die "gelegentliche" Einnahme von Cannabis nicht vom Fahren trennen kann, wenn er bereits 3 1/2 Jahre zuvor in gleicher Weise in Erscheinung getreten ist; dabei ist unerheblich, ob der Kraftfahrer nach dem ersten Vorfall längere Zeit abstinent war.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 48/07 vom 10.07.2007

Zur Angreifbarkeit des von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Mitteilung an das Kraftfahrtbundesamt vorgenommene Bewertung der einer Verurteilung zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10291/07.OVG vom 21.06.2007

Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis kann sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG berufen, wenn er diese Fahrerlaubnis in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben hat.

Von einem solchen Missbrauch ist auszugehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber angesichts schwerwiegender Eignungsmängel die Fahrerlaubnis nach inländischem Recht nicht hätte erlangen können und sich deshalb ohne jeglichen Zusammenhang mit einem gemeinschaftsrechtlichen Vorgang und ohne die bei ihm bestehenden Mängel zu offenbaren an die Behörden des Mitgliedstaates gewandt hat.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 PA 202/07 vom 18.06.2007

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Mindestanforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 S 55.07 vom 06.06.2007

Zur Frage, wann erhebliche oder wiederholte Verstöße im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen (Einzelfall bei gleichzeitiger Notwendigkeit einer Begutachtung nach § 13 Nr. 2 b FeV).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10062/07.OVG vom 05.06.2007

Allein die Tatsache, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der bisher noch nie als alkoholisierter Fahrzeugführer in Erscheinung getreten ist, stark an Alkohol gewöhnt ist, ohne jedoch alkoholabhängig zu sein, rechtfertigt es regelmäßig nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage drohenden Alkoholmissbrauchs zu verlangen.

Etwas anderes kommt in Betracht, wenn über die bloße Tatsache der Alkoholgewöhnung hinaus es besondere verkehrsbezogene Umstände nahe legen, dass der Fahrerlaubnisinhaber in überschaubarer Zukunft nach dem Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug führen wird.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 S 31.07 vom 30.03.2007

Zur Frage der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Verfügung, den Führerschein nach einer sofort vollziehbaren Entziehung der Fahrerlaubnis abzuliefern.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 16 B 332/07 vom 06.03.2007

Ein einmaliger Konsum von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) rechtfertigt im Regelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 4St RR 222/06 vom 29.01.2007

Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 300/06 vom 24.01.2007

Schon die einmalige Einnahme von Cocain schließt gemäß der Bewertung in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung im Regelfall die Fahreignung aus.

OLG-STUTTGART – Urteil, 1 Ss 560/06 vom 15.01.2007

Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit ordentlichem Wohnsitz im Inland erteilte EU-Fahrerlaubnis ist unwirksam und berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn der Führerschein während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist ausgestellt wurde.

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