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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 885/08 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:FeV, PBefG, FreistellungsVO
Schlagworte:Notärztlicher Dienst, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Stichwort:Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Leitsatz:1. Nach § 48 Abs. 1 FeV i.d.F.der Verordnung vom 18.07.2008 (BGBl. I, 1338) bedarf es keiner Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mehr, wenn es wegen der Friststellung von der Erlaubnispflicht nach der Freistellungsverordnung auch keiner Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz bedarf.

2. Ein Fahrdienst für den notärztlichen Eildienst fällt unter den Befreiungstatbestand nach § 1 Nr. 4 lit. a FreistellungsVO.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 885/08




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