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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10412/09.OVG vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:StVG, FeV, RiL 91/439/EWG
Schlagworte:Fahrerlaubnis, ausländisch, EU, EWR, EU-Fahrerlaubnis, EU-Staat, EWR-Staat, Ausland, Befristung, Verlängerung, Fahrerlaubnisklasse, Klasse, Führerschein, Dokument, Umtausch, Umschreibung, Fahreignung, Prüfung, Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Fahreignung
Leitsatz:Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP).

Dass der - nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ungültige - deutsche Führerschein ohne eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat lediglich in ein anderes Dokument "umgetauscht" wurde, folgt nicht zwingend aus den im ausländischen Führerschein wiedergegebenen Daten über die frühere deutsche Fahrerlaubnis.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10412/09.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 298/08 vom 04.12.2008

Rechtsgebiete:FeV, StVG
Schlagworte:Cannabiskonsum, gelegentlicher, Fahreignung, Trennungsvermögen
Stichwort:Fahreignung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 298/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10851/08.OVG vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 91/439/EWG, StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnisentziehung, Alkoholproblematik, Fahreignung, EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann), C-343/06 (Funk), C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.), Rechtsmissbrauch, Führerscheintourismus
Stichwort:Fahreignung
Leitsatz:Nach der Rechtsprechung des EuGH begründet die Ausstellung eines EU-Führerscheins für den Ausstellerstaat die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung beginnend bei seiner Zuständigkeit bis hin zur materiellen Rechtmäßigkeit des Führerscheins in Bezug auf das Wohnsitzerfordernis sowie die Fahreignung. Die übrigen Mitgliedstaaten haben auf diese Rechtmäßigkeit zu vertrauen und keine Kompetenz, diese aufgrund eigener Erkenntnisse in Frage zu stellen.

Diese Grundsätze gelten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann u.a.) auch in Fällen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs; insofern hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Führerscheintourismus" nicht mehr fest. Die Kompetenzzuweisung erlaubt nur dann eine Ausnahme, wenn der Ausstellerstaat selbst zu erkennen gibt, dass seine Zuständigkeit nicht begründet gewesen ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10851/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 254/08 vom 15.10.2008

Rechtsgebiete:FeV, StVG
Schlagworte:Eignungsgutachten, Fahreignung, Punktsystem
Stichwort:Fahreignung
Leitsatz:Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der tateinheitlichen Begehung erheblicher Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einer Missachtung eines Überholverbotes auch außerhalb des Punktsystems des § 4 Abs. 3 StVG ergeben (im Anschluss an Beschl. d. Sen. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 254/08


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