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Fahrbahn

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 183/06 vom 15.06.2007

Kauert ein 11 1/2-jähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner Schuhe richtet, muss der sich nahende Fahrzeugführer gemäß § 3 Abs. 2 a StVO darauf einrichten, dass das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte, weil dessen Gebahren - offensichtliche Unaufmerksamkeit gegenüber dem Fahrverkehr - kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten begründet.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 149/04 vom 03.04.2007

Kosten für die teilweise Herstellung einer Fahrbahn, die später bei endgültiger Herstellung nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entspricht und im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entfernt wird, können nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingerechnet werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11315/06.OVG vom 16.01.2007

Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).

Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.

Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 164/04 vom 13.01.2006

Kommt es in einer Kreuzung zu einem Auffahrunfall, weil der vorausfahrende Fahrzeugführer entgegen der Erwartung des Hintermanns die Kreuzung nicht zügig räumt, sondern - um nach links abzubiegen - verkehrswidrig vom Geradeausfahrstreifen in den Linksabbiegerverkehr wechselt und dort wegen Gegenverkehrs anhält, muss der Störer den Schaden dann nicht allein tragen, wenn der Auffahrende auf den Vordermann schuldhaft nicht rechtzeitig reagiert hat.

Bei einer fiktiven Schadensabrechnung (auf der Basis eines Gutachtens) kann Entschädigung für Nutzungsausfall nur für die hypothetische Reparaturdauer in einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangt werden, auch wenn die Reparatur in einer freien Werkstatt tatsächlich länger gedauert hat.

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 208/03 vom 25.05.2004

Es besteht keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden, die Oberflächen von Fahrbahnen in einem auch für den schadlosen Fußgängerverkehr geeigneten Zustand zu halten. Das gilt auch dann, wenn etwa im Bereich einer nahe liegenden Gaststätte damit gerechnet werden muss, dass Fußgänger dort die Fahrbahn überqueren.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 206/96 vom 30.06.2003

1. Zur Qualifikation einer am 3.10.1990 einseitig bebauten und auf der anderen Seite an Waldgrundstücke angrenzenden Stichstraße am Ortsrand als Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und als bereits hergestellte Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB (§ 246 a Abs. 4 BauGB a.F.).

2. Zum Erfordernis einer Maßstabsregelung in der Straßenausbaubeitragssatzung für die Berücksichtigung unbebaubarer, aber in anderer Weise, z.B. forstwirtschaftlich nutzbarer Außenbereichsgrundstücke.

3. Auch ein zunächst rechtswidriger Vorauszahlungsbescheid kann durch eine nach seinem Erlass in Kraft getretene, erstmals wirksame Beitragssatzung geheilt werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 - ThürVGRspr. 1999, 181).

4. Der Eintritt der Festsetzungsverjährung bewirkt nicht die Rechtswidrigkeit eines zuvor bereits erlassenen Vorauszahlungsbescheides. Ergeht ein endgültiger Beitragsbescheid bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist nicht oder verweigert die beitragsberechtigte Körperschaft seinen Erlass, ist der Vorauszahlungsbescheid in dem Umfang aufrecht zu erhalten, in dem eine endgültige Beitragsschuld entstanden ist.

5. Die Beitragsfähigkeit einer nach Thüringer Landesrecht zu beurteilenden Straßenausbaumaßnahme oder das Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflicht hängen nicht von einer förmlichen Ausbauentscheidung und -planung der Gemeindevertretung ab.

6. Zu den Anforderungen an eine beitragsfähige Verbesserung oder Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 9 B 8/03 vom 26.05.2003

1. Einrichtung iSd § 8 Abs. 1 KAG ist regelmäßig die im Gemeindegebiet verlaufende Straße in ihrer gesamten Ausdehnung. Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges bei natürlicher Betrachtungsweise abzustellen.

2. Von einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme (hier in Form einer - nochmaligen - Herstellung) iSv § 8 Abs. 1 KAG kann nur die Rede sein, wenn mindestens die Hälfte der gesamten Straße erneuert wird. Im Falle der Baumaßnahme betreffend die Fahrbahn müssen mindestens 50 % der Länge der Fahrbahn von der Baumaßnahme erfasst werden

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 1165/02 vom 11.02.2003

Ein Seitenstreifen gehört nicht zur Fahrbahn, auf ihm kann daher nicht rechts überholt werden.

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