JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fahrbahn
| Rechtsgebiete: | StVG, BGB, PflgVG, StVO |
| Schlagworte: | Kind, Fahrbahn, Vertrauen, verkehrsgerechtes Verhalten, Mitverschulden |
| Stichwort: | Fahrbahn |
| Leitsatz: | Kauert ein 11 1/2-jähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner Schuhe richtet, muss der sich nahende Fahrzeugführer gemäß § 3 Abs. 2 a StVO darauf einrichten, dass das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte, weil dessen Gebahren - offensichtliche Unaufmerksamkeit gegenüber dem Fahrverkehr - kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten begründet. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 183/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Änderung, Bauprogramm, Erschließungsaufwand, Erschließungsbeitrag, Fahrbahn, Fahrbahnunterbau |
| Stichwort: | Fahrbahn |
| Leitsatz: | Kosten für die teilweise Herstellung einer Fahrbahn, die später bei endgültiger Herstellung nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entspricht und im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entfernt wird, können nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingerechnet werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 149/04 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragschuldner, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Aufwand, Verteilung, Aufwandsverteilung, Beurteilungsspielraum, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Stadtanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Fahrbahn, Gehweg, Straßenoberflächenentwässerung, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfrequenz, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr, Teileinrichtung, Kostenspaltung |
| Stichwort: | Fahrbahn |
| Leitsatz: | Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP). Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11315/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, StrWG NW, BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht, Eisglätte, Fahrbahn, vorbeugendes Streuen |
| Stichwort: | Fahrbahn |
| Leitsatz: | Kommt es in einer Kreuzung zu einem Auffahrunfall, weil der vorausfahrende Fahrzeugführer entgegen der Erwartung des Hintermanns die Kreuzung nicht zügig räumt, sondern - um nach links abzubiegen - verkehrswidrig vom Geradeausfahrstreifen in den Linksabbiegerverkehr wechselt und dort wegen Gegenverkehrs anhält, muss der Störer den Schaden dann nicht allein tragen, wenn der Auffahrende auf den Vordermann schuldhaft nicht rechtzeitig reagiert hat. Bei einer fiktiven Schadensabrechnung (auf der Basis eines Gutachtens) kann Entschädigung für Nutzungsausfall nur für die hypothetische Reparaturdauer in einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangt werden, auch wenn die Reparatur in einer freien Werkstatt tatsächlich länger gedauert hat. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 164/04 | |
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