JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fahnenflucht
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, VwGO, EMRK |
| Stichwort: | Fahnenflucht |
| Leitsatz: | 1. Kurden unterliegen in keinem Landesteil der Türkei einer Gruppenverfolgung; dessen ungeachtet steht ihnen in der Westtürkei trotz der auch dort problematischen Sicherheitslage und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine inländische Fluchtalternative offen. 2. Eine inländische Fluchtalternative haben auch diejenigen Kurden, die in Ostanatolien im Zuge kollektiver Maßnahmen von asylerheblicher Verfolgung betroffen waren, ohne dabei in einen auf ihre Person bezogenen individualisierten Separatismusverdacht geraten zu sein. Das gilt auch für Binnenvertriebene, denen die Rückkehr in ihre Heimatorte deshalb verwehrt wird, weil sie nicht bereit sind, sog. freiwillige Dorfschützer zu stellen. 3. Individuelle politische Verfolgung findet in der Türkei trotz der umfangreichen Reformen weiterhin statt. Folter wird allerdings seltener als früher und vorwiegend mit anderen, weniger leicht nachweisbaren Methoden praktiziert. Von politischer Verfolgung sind in besonderem Maße Politiker, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und andere Personen bedroht, die sich für die Interessen der kurdischen Bevölkerung einsetzen und deshalb strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sind. 4. Kurden droht im Allgemeinen weder bei der Erfüllung ihrer Wehrpflicht noch im Zusammenhang mit einer etwaigen Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung oder Fahnenflucht in der Türkei politische Verfolgung. 5. Exilpolitische Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland begründen ein beachtlich wahrscheinliches Verfolgungsrisiko für türkische Staatsangehörige im Allgemeinen nur, wenn die Aktivitäten nach türkischem Strafrecht strafbar sein können und wenn sich der Betreffende politisch exponiert hat. Ob der Asylbewerber in so hinreichendem Maße als Ideenträger oder Initiator in Erscheinung getreten ist, dass von einem Verfolgungsinteresse des türkischen Staates auszugehen ist, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu ermitteln. Das gilt auch für Mitglieder des Vorstandes eines eingetragenen exilpolitischen Vereins, der als von einer PKK-Nachfolgeorganisation dominiert oder beeinflusst gilt oder von türkischer Seite als vergleichbar militant staatsfeindlich eingestuft wird. 6. Es ist nicht auszuschließen, dass die türkischen Sicherheitskräfte in Einzelfällen Sippenhaft praktizieren; Sippenhaft droht aber auch nahen Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kindern und Geschwistern) von landesweit gesuchten Aktivisten einer militanten staatsfeindlichen Organisation gegenwärtig nicht mehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit. 7. Aleviten sind in der Türkei keiner an ihre Religionszugehörigkeit anknüpfenden Gruppenverfolgung ausgesetzt. 8. Asylbewerber, denen politische Verfolgung nicht aus sonstigen Gründen droht, müssen auch bei der Abschiebung in die Türkei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Behandlung befürchten. 9. Die wirtschaftliche Lage oder die Situation im Gesundheitswesen der Türkei rechtfertigen im Allgemeinen nicht die Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 A 273/04.A | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG |
| Schlagworte: | Deutsche Friedensgesellschaft, Kriegsdienstverweigerer, Kriegsdienstverweigerung, Kriegsdienstverweigerungsaktion, Kriegsdienstverweigerungsorganisation, Nachfluchtgrund, Petitionsausschuss, SHRG, Strafgericht Midyat, Wehrdienstverweigerung, Wehrdienstentziehung |
| Stichwort: | Fahnenflucht |
| Leitsatz: | Für die Frage der Rückkehrgefährdung eines Kurden, der sich im Bundesgebiet öffentlich als Kriegsdienstverweigerer bekannt hat, ist entscheidend, ob Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass er bei seiner Rückkehr in die Türkei von der Polizeibehörde im Rahmen der Einreisekontrolle dem Verdacht der Mitgliedschaft oder der Unterstützung der PKK ausgesetzt sein wird. Allein der Anschluss an Kriegsdienstverweigerungsorganisationen oder die Teilnahme an Kriegsdienstverweigerungsaktionen genügt für die Annahme einer Rückkehrgefährdung nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 2235/98.A | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG |
| Schlagworte: | Türkei, Kurden, inländische Fluchtalternative, Wirtschaftslage, Rückkehrer, Wehrpflicht, medizinische Versorgung, Grüne Karte |
| Stichwort: | Fahnenflucht |
| Leitsatz: | Zur Behandelbarkeit von Hepatitis und posttraumatischer Belastungsstörung in der Türkei und zum Zugang zur Behandlung bei Bedürftigkeit. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 12 S 907/00 | |
| Rechtsgebiete: | StrRehaG, HHG |
| Schlagworte: | Strafrechtliche Rehabilitierung, Häftlingshilfebescheinigung, Ausschlussgründe nach § 16 Abs. 2 StrRehaG und § 2 HHG, Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. |
| Stichwort: | Fahnenflucht |
| Leitsatz: | Dem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG können die sozialen Ausgleichsleistungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes nach § 25 Abs. 2, § 17 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 7.02 | |
"Fahnenflucht - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum