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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFälschung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber 

Fälschung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 337/03 vom 06.05.2003

Macht ein Arbeitnehmer geltend, ein von ihm unterzeichneter Arbeitsvertrag, der in der Überschrift als "Befristeter Arbeitsvertrag" bezeichnet war, sei unbefristet, weil bei seiner Unterschrift nur das Anfangsdatum, nicht aber das Beendigungsdatum (handschriftlich) eingetragen gewesen sei, muss er dies beweisen, wenn die Vertragsurkunde keine Mängel i.S. des § 419 ZPO aufweist (§§ 440 Abs. 2, 292 ZPO).

Ein Schriftgutachten kommt dazu in Frage, wenn das handschriftliche Beendigungsdatum ausreichende Individualisierungsmerkmale aufweist, um auf einen anderen Urheber als den des übrigen handschriftlich ausgefüllten Vertragstextes hinzuweisen.

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