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Fälligkeitsüberwachung

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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 3 W 39/04 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Bankbestätigung, Fälligkeitsüberwachung, Zahlungsüberwachung
Stichwort:Fälligkeitsüberwachung
Leitsatz:Die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit, die Einholung der Bestätigung der finanzierenden Bank, dass sie den Sicherungsabreden der BGrundschuldbestellungsurkunde entsprechend verfahren werde und die Überwachung der Kaufpreiszahlung stellen selbstständige Tätigkeiten des Notars i.S.v. § 147 Abs. 2 KostO dar, für die jeweils eine gesonderte Betreuungsgebühr anfällt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 3 W 39/04




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