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Fälligkeit einer anteiligen Leistung bei Ausscheiden im Kalenderjahr

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LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 709/02 vom 19.08.2003

Rechtsgebiete:MTV Angestellte d. Druckindustrie Bayern
Schlagworte:Tarifliche Jahresleistung, Fälligkeit einer anteiligen Leistung bei Ausscheiden im Kalenderjahr, Ausschlussfristen
Stichwort:Fälligkeit einer anteiligen Leistung bei Ausscheiden im Kalenderjahr
Leitsatz:§ 9 Ziff. 5 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern ist - in Verbindung mit Anhang 2 Erläuterungen hierzu - dahingehend zu verstehen, dass eine anteilige Jahreszahlung in den Fällen, in denen der Angestellte nach arbeitgeberseitiger Kündigung im Laufe des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, mit dem Ausscheiden und nicht erst am 31.12. des Kalenderjahres fällig wird.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 709/02




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