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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 5.04 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Zinsanspruch: Verzögerungs-, Entstehung -, Fälligkeit -, Verjährung eines Zinsanspruchs, Revisibilität landesrechtlicher Verjährungsvorschriften, - des BGB
Stichwort:Fälligkeit -
Leitsatz:1. Der Verzögerungszinsanspruch nach § 49 a Abs. 4 VwVfG entsteht in dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung nicht "alsbald" nach Auszahlung bestimmungsgemäß verwendet worden ist, und wird mit Erlass des Feststellungsbescheides (oder dem darin genannten Zeitpunkt) fällig.

2. Die auf diesen Zinsanspruch als Landesrecht angewandten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung (§§ 194 ff.) stellen kein revisibles Recht dar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 5.04




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