JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fackelzug aus Anlass des Volkstrauertages
| Rechtsgebiete: | VwGO, GKG |
| Schlagworte: | Demonstrationsverbot, Fackelzug aus Anlass des Volkstrauertages |
| Stichwort: | Fackelzug aus Anlass des Volkstrauertages |
| Leitsatz: | a) Die öffentliche Ordnung kann auch durch die Art und Weise der Kundgebung einer Meinung verletzt werden, etwa durch agressives, die Grundlagen des verträglichen Zusammenlebens der Bürger beeinträchtigendes, insbesondere andere Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer. b) Ein solcher Sachverhalt ist gegeben, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert oder provoziert. c) Der Umstand, dass bei einer Demonstration Fackeln mitgeführt werden, ist für sich allein nicht schon geeignet, das Gesamtgepräge einer Demonstration in diesem Sinne zu bestimmen. d) Die Gefahr, dass sich ein solches Gepräge aus dem Zusammenwirken des Fackeltragens mit anderen Elementen der Demonstration ergibt, lässt sich - wenn das Mitführen von Fackeln für die als Fackelzug angemeldete Demonstration als "konstitutiv" angesehen wird - dadurch begegnen, dass die sonstigen Hilfsmittel beziehungsweise Elemente der Demonstration betreffende Auflagen als milderes Mittel gegenüber dem Totalverbot verfügt werden (hier: Verbot der Verwendung von Trommeln, Verbot der Fortbewegung in Marschordnung, Verbot von Uniformen, Uniformteilen oder ähnlicher Kleidung, Beschränkungen hinsichtlich der mitgeführten Fahnen). |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 B 447/07 | |
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