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Fachrichtungswechsel

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 A 431/08 vom 14.07.2009

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Schutz der Ehe, Auslandsstudium, Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund
Stichwort:Fachrichtungswechsel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 431/08



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 A 381/08 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Fachrichtungswechsel, Parkstudium, Wunschstudium
Stichwort:Fachrichtungswechsel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 381/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11227/08.OVG vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Änderung, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltszweck, Ausländer, Ausländerrecht, Ausnahme, Dauer, Fachrichtung, Fachrichtungswechsel, Gesamtaufenthaltsdauer, Regel, Studiengang, Studienfach, Studium, Wechsel, Zweck
Stichwort:Fachrichtungswechsel
Leitsatz:1. Der Inhalt des Aufenthaltszwecks des Studiums wird maßgeblich durch die Fachrichtung bestimmt. Bei einer Änderung der Fachrichtung liegt daher grundsätzlich ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor.

2. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist bei einem Fachrichtungswechsel nicht allein schon dann entgegen der Regel des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG möglich, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren abgeschlossen werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11227/08.OVG

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 188/07 vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:BAföG, HRG, GG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Diplomstudiengang, Masterstudiengang, Fachrichtungswechsel, Gesamtstudienzeit
Stichwort:Fachrichtungswechsel
Leitsatz:1. Nach § 7 Abs. 1a BAföG kommt eine Gleichstellung einer Vorausbildung über 5 Fachsemester in einem Diplomstudiengang mit einem Abschluss in einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang grundsätzlich nicht in Betracht. § 7 Abs. 1a BAföG setzt voraus, dass der gewählte Masterstudiengang an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft.

2. Bei der Berechnung des Zeitpunktes des Fachrichtungswechsels ist eine (teilweise) Anrechnung von Studienzeiten zu berücksichtigen. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG ist dabei einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich. Dies gilt insbesondere, wenn die nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 188/07


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