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fachplanerisches Abwägungsgebot

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 18.03 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Nachtflugregelung, fachplanerisches Abwägungsgebot, Bedarfsprognose, "Angebotsplanung", "Vorratsplanung", Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes
Stichwort:fachplanerisches Abwägungsgebot
Leitsatz:1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.

2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.

3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.

4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 18.03



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 86.02 vom 19.02.2003

Rechtsgebiete:LuftVG, LuftVZO
Schlagworte:Flughafen Düsseldorf, Angerland-Vergleich, vertragliche Bindung der Planungsbehörde, fachplanerisches Abwägungsgebot, Gemeinnützigkeit von Verkehrsflughäfen, Betriebspflicht, Ausbau eines Flughafens, Erweiterung des Betriebs, vertragliche Bindung des Flughafenbetreibers
Stichwort:fachplanerisches Abwägungsgebot
Leitsatz:Das geltende Luftverkehrsrecht verbietet es einem Flughafenbetreiber nicht, vertragliche Bindungen einzugehen, die ihm auf Dauer eine bauseitige oder betriebliche Anpassung des Flughafens an ein steigendes Luftverkehrsaufkommen verwehren.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 86.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 46.99 vom 23.11.2001

Rechtsgebiete:FStrG, BImSchG, BNatSchG, NatSchGBln
Schlagworte:Straßenplanung, Bundesfernstraße, Verkehrslärmschutz, Schutz vor Luftschadstoffen, fachplanerisches Abwägungsgebot, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Landschaftsplanung
Stichwort:fachplanerisches Abwägungsgebot
Leitsatz:1. Auch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen können Mittel des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch ein Straßenbauvorhaben sein (§ 8 Abs. 1 und 2 BNatSchG).

2. Der Planfeststellungsbehörde kann im Einzelfall aus dem Abwägungsgebot in § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG die Aufgabe erwachsen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und immissionsschutzrechtliche Schutzauflagen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.

3. Gibt es für einen "Landschaftstunnel" ("Grünbrücke") naturschutzfachlich und kostenmäßig gleichwertige Alternativen, kann es ein Abwägungsfehler sein, die Alternative zu verwerfen, die zugleich ein angrenzendes Wohngebiet vor Verkehrslärm und Luftverunreinigungen schützen würde.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 46.99


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