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Fachlicher Geltungsbereich des Bundesmontagetarifvertrages

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 162/96 vom 11.11.1997

Rechtsgebiete:TVG, BMTV
Schlagworte:Fachlicher Geltungsbereich des Bundesmontagetarifvertrages
Stichwort:Fachlicher Geltungsbereich des Bundesmontagetarifvertrages
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Regelungen des Bundesmontagetarifvertrages finden Anwendung, wenn ein Montagestammarbeiter auf einer außerbetrieblichen Arbeitsstelle eingesetzt ist. Dies ist dann der Fall, wenn diese Stelle außerhalb des Geländes des Betriebes liegt, für den er eingestellt worden ist.

2. Eine anderweitige Festlegung des Betriebes, für den ein Montagestammarbeiter eingestellt worden ist, kommt im Laufe des Arbeitsverhältnisses nur dann in Betracht, wenn die Arbeitsvertragsparteien den Sitz des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich und zweifelsfrei verlegt haben.

Aktenzeichen: 3 AZR 162/96
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 11. November 1997
- 3 AZR 162/96 -

I. Arbeitsgericht
Bochum
- 4 (5) Ca 1365/94 -
Urteil vom 13. Oktober 1994

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 3 Sa 2126/94 -
Urteil vom 11. Oktober 1995
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 162/96



BAG – Urteil, 3 AZR 187/96 vom 11.11.1997

Rechtsgebiete:TVG, BMTV
Schlagworte:Fachlicher Geltungsbereich des Bundesmontagetarifvertrages
Stichwort:Fachlicher Geltungsbereich des Bundesmontagetarifvertrages
Leitsatz:Leitsatz:

Der Bundesmontagetarifvertrag ist auf das Arbeitsverhältnis eines Montagestammarbeiters anzuwenden, wenn er auf einer außerbetrieblichen Arbeitsstelle arbeitet. Wann dies der Fall ist, ist ausschließlich nach räumlichen, nicht nach organisatorisch-funktionalen Gesichtspunkten zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer ist auf einer außerbetrieblichen Arbeitsstelle eingesetzt, wenn diese Stelle außerhalb des Geländes des Betriebes liegt, für den er eingestellt worden ist.

Aktenzeichen: 3 AZR 187/96
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 11. November 1997
- 3 AZR 187/96 -

I. Arbeitsgericht
Duisburg
Urteil vom 06. September 1995
- 1 Ca 1901/95 -

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
Urteil vom 23. Januar 1996
- 3 Sa 1414/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 187/96


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