JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fachkunde
| Rechtsgebiete: | GG, BestattG |
| Schlagworte: | Friedhof, Friedhofssatzung, Gewerbetreibender, Bestatter, Gärtner, Zulassung, Fachkunde, Dekoration |
| Stichwort: | Fachkunde |
| Leitsatz: | Es verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Gemeinde in ihrer Friedhofssatzung den auf ihren Friedhöfen tätigen gewerblichen Bestattern die Vornahme von Dekorationen in den Aufbahrungsräumen und Trauerhallen sowie am offenen Grab trotz insoweit nachgewiesener Fachkunde nicht gestattet und diese Tätigkeit den zugelassenen Friedhofsgärtnern vorbehält. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 179/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, HeilbKG, WBO |
| Schlagworte: | Radiologe, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Konkurrenz, Weiterbildung, ärztliche, Rechtsstellung, Gebietsabgrenzung, Fachkunde, Röntgendiagnostik, Magnetresonanztomographie (MRT) |
| Stichwort: | Fachkunde |
| Leitsatz: | 1. Zur Bejahung der Antragsbefugnis muss das Normenkontrollgericht positiv feststellen, ob ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers von der zur gerichtlichen Prüfung gestellten Norm betroffen ist. Ferner muss nach der Darlegung des Antragstellers eine Rechtswidrigkeit der Norm und damit eine Rechtsverletzung des Antragstellers immerhin in Betracht kommen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236). 2. Durch die Weiterbildung erlangt der Arzt eine Rechtsstellung, die zugleich eine besondere Rechtsstellung im Wettbewerb bietet und bieten soll. Die Weiterbildung vermittelt dem Arzt damit ein wehrfähiges Abwehrrecht zum Schutz dieser besonderen Rechtsstellung (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -). 3. Die Einführung der Fachkunden Röntgendiagnostik und Magnetresonanztomographie in anderen Gebieten oder Schwerpunkten lässt die Rechtsstellung der Radiologen im Sinne des § 5 Abs. 2 WBO unberührt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1751/02 | |
| Rechtsgebiete: | RöV 1987 |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Berufsrecht, Arztrecht, Röntgengerät, Röntgeneinrichtung, Röntgenstrahlen, Strahlenbelastung, Computertomograph, Computertomogramm, Computertomographieanlage, Arzt, Radiologe, Radiologie, Teleradiologie, teleradiologischer Betrieb, Strahlenschutz, Strahlenschutzbeauftragter, Strahlenschutzverantwortlicher, Strahlenminimierung, Strahlenminimierungsgebot, Fachkunde, Fachkunde im Strahlenschutz, Indikation, rechtfertigende Indikation, Befund, Diagnose, |
| Stichwort: | Fachkunde |
| Leitsatz: | Die Röntgenverordnung 1987 setzt für den teleradiologischen Betrieb einer Computertomographieanlage die Bestellung eines fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten am Ort der Untersuchung nicht voraus, wenn der strahlenschutzverantwortliche Radiologe, der die rechtfertigende Indikation zur Anfertigung eines Computertomogramms stellt und die Untersuchungsparameter festlegt, über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügt. Zur Auslegung der Übergangsvorschrift des § 45 Abs. 2 RöV 1987. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11210/02 | |