JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fachärzte
| Rechtsgebiete: | LSA-BG |
| Schlagworte: | Beamter, Dienstfähigkeit, Dienstunfähig, Fachärzte, Hinzuziehung, Prüfungsumfang, Untersuchung, amtsärztliche, Verhältnismäßigkeit, Zweifel |
| Stichwort: | Fachärzte |
| Leitsatz: | 1. Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA. 2. Der Beamte ist zur Mitwirkung bei der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit verpflichtet. 3. Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist. 4. Dabei ist eine Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, dann gerechtfertigt, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstunfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind. 5. Art und Umfang einer - amtsärztlichen - Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt (verhältnismäßig) sein. 6. Der Amtsarzt entscheidet zugleich über die Frage (der Erforderlichkeit) der Hinzuziehung eines Facharztes, die deswegen geboten sein kann, weil der Amtsarzt selbst in dem betreffenden Fachgebiet nicht die erforderliche Sach- und Fachkenntnis oder Ausstattung besitzt. 7. § 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA regelt nicht den Umfang ("Erforderlichkeit") der ärztlichen Begutachtung selbst. Diese ergibt sich vielmehr aus der Art und Weise der Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie dem von ihm innegehabten Amt mit den an dessen Erfüllung zu stellenden Anforderungen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 103/07 | |
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