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Ex-ante-Sicht

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2218/03 vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:GG, PassG
Schlagworte:Genua, Weltwirtschaftsgipfel G 8, Ausreisefreiheit, Ausreiseuntersagung, Belange der Bundesrepublik Deutschland, Ansehensverlust, Internationales Ansehen, Gewalttätige Ausschreitungen, Gewaltbereitschaft, Demonstrant, Anscheinsgefahr, Ex-ante-Sicht, Polizeiliches Informationssystem, INPOL-Verbunddatei, Geschützter Bereich Landfriedensbruch, Beamter, Bestimmte Tatsachen, Erkenntnismöglichkeiten, Gefährdungslage, Aktualität
Stichwort:Ex-ante-Sicht
Leitsatz:Im Regelfall können nur Vorfälle aus jüngerer Zeit eine Gefährdung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG begründen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2218/03



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2263/02 vom 22.01.2004

Rechtsgebiete:FwG
Schlagworte:Feuerwehrrecht, Feuerwehreinsatz, Pflichtaufgabe, Schadenfeuer, Anschein, Ex-ante-Sicht, Kostenersatz, grobe Fahrlässigkeit, Pflanzliche Abfälle, Sonnenuntergang, Dämmerung
Stichwort:Ex-ante-Sicht
Leitsatz:1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an.

2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet.

3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2263/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 397/01 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:FwG
Schlagworte:Feuerwehrrecht, Feuerwehreinsatz, Andere Notlage, Hilfeleistung für Menschen, Ex-ante-Sicht, Wasserschaden, Ausrückanordnung, Kostenersatz, Andere Leistungen, Ermessen, Zustandsstörer
Stichwort:Ex-ante-Sicht
Leitsatz:1. § 2 Abs. 2 FwG erfasst nach seinem klaren Wortlaut "andere Notlagen" nur, soweit diese eine Hilfeleistung für Menschen, Tiere oder Schiffe erfordern. Mithin muss eines dieser Schutzgüter in irgendeiner Weise gefährdet sein. Insbesondere die ausdrückliche Beschränkung auf die "Hilfeleistung für Schiffe" lässt es als ausgeschlossen erscheinen, dass der Wille des Landesgesetzgebers dahin ging, auch Fallgruppen einzubeziehen, die lediglich mit einer Beeinträchtigung oder Gefährdung sonstiger privater Sachwerte einhergehen.

2. Zu den Anforderungen, die im Rahmen der prognostischen Beurteilung der "anderen Notlage" im Sinne des § 2 Abs. 2 FwG an Art und Wahrscheinlichkeit der Gefährdung einzelner Menschen zu stellen sind.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 397/01


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