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Eventualeinberufung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 215/06 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümer, Versammlung, Eventualeinberufung, Miteigentumsanteil, Beschlussfähigkeit
Stichwort:Eventualeinberufung
Leitsatz:1. § 25 Abs. 3 WEG ist dahingehend abdingbar, dass die Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung alleine davon abhängig ist, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist.

2. Zur Auslegung einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung

3. Zur Frage der Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile

4. Ein Anspruch auf Änderung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung kann nicht im Beschlussanfechtungsverfahren einredeweise geltend gemacht werden.

5. Die Zulässigkeit einer sogenannten "Eventualeinberufung" zu einer Wohnungseigentümerversammlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 215/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 214/06 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümer, Versammlung, Eventualeinberufung, Miteigentumsanteil, Beschlussfähigkeit
Stichwort:Eventualeinberufung
Leitsatz:1. § 25 Abs. 3 WEG ist dahingehend abdingbar, dass die Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung alleine davon abhängig ist, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist.

2. Zur Auslegung einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung

3. Zur Frage der Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile

4. Ein Anspruch auf Änderung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung kann nicht im Beschlussanfechtungsverfahren einredeweise geltend gemacht werden.

5. Die Zulässigkeit einer sogenannten "Eventualeinberufung" zu einer Wohnungseigentümerversammlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 214/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 138/04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Beschlusskompetenz, Kurzbezeichnung, Eventualeinberufung
Stichwort:Eventualeinberufung
Leitsatz:1. Für die wirksame Verfahrenseinleitung im Wohnungseigentumsverfahren ist die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass etwa alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen.

2. Es ist nicht zulässig, durch Eigentümerbeschluss die Möglichkeit zu schaffen, sog. Eventualeinberufungen vorzunehmen. Hierfür fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 138/04


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