JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eventualantrag
| Rechtsgebiete: | BGB, RBerG, HWiG |
| Stichwort: | Eventualantrag |
| Volltext: BGH - Urteil, XI ZR 426/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Gemeinsamer Betrieb, Treuwidrigkeit hier Kündigung, Geltendmachung im Berufungsverfahren |
| Stichwort: | Eventualantrag |
| Leitsatz: | 1. Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen liegt nicht vor, wenn es an einer zusammengefassten Einbringung von Betriebsmitteln und Arbeitnehmern fehlt. Daran ändert auch nichts, dass bestimmte Dienstleistungen wie Personalverwaltung und Vergütungsabrechnung durch ein Unternehmen für die gesamte Firmengruppe erbracht werden und zudem eine Personenidentität in der Unternehmensleitung besteht (im Anschluss an BAG, Urteil v. 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - juris). 2. Der Unwirksamkeitsgrund der Treuwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung gem. § 242 BGB kann noch im Berufungsverfahren geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren erster Instanz seine Hinweispflicht gem. § 6 Satz 2 KSchG verletzt hat. 3. Nach der Neufassung des § 6 KSchG hat das Berufungsgericht den Rechtsstreit nicht wegen Verletzung der Hinweispflicht an die erste Instanz zurückzuverweisen, sondern in der Sache selbst über den erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten anderen Unwirksamkeitsgrund zu entscheiden. 4. Eine ordentliche Kündigung ist gem. § 242 BGB rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998, AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969). Zuvor ausgesprochene Abmahnungen können die Auswahlentscheidung in diesem Zusammenhang jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn die Beanstandungen eindeutig nicht gravierend waren (im Anschluss an BAG, Urteil vom 28.08.2003, AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 1034/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TV Ratio |
| Schlagworte: | Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle |
| Stichwort: | Eventualantrag |
| Leitsatz: | 1. Auf arbeitsvertragliche Klauseln, die auf ein Tarifwerk Bezug nehmen, ist die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB in der Regel deshalb nicht anwendbar, weil sich die Frage der Günstigkeit für den Arbeitnehmer nicht eindeutig beantworten lässt. Einer Anwendung der in Betracht kommenden Tarifregelungen je nach der Art des streitigen Anspruchs und des Zeitpunkts seiner Geltendmachung steht entgegen, dass die Reichweite der Bezugnahme und die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages zum Gegenstand einer (Zwischen-)Feststellungsklage gemacht werden und die entsprechende Feststellung dann in Rechtskraft erwachsen könnte. 2. Eine dynamische Verweisung auf das jeweils gültige Tarifrecht ist nicht unklar, weil die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung geltenden, in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sind. Eine solche Klausel verletzt daher das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 76/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, Information, Widerspruch |
| Stichwort: | Eventualantrag |
| Leitsatz: | Rechtzeitigkeit eines, eigentlich verspätet erfolgten, Widerspruches gegen einen Betriebsübergang aufgrund fehlerhafter Information gemäß § 613 a Abs. 5 BGB. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 135/07 | |
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