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Europawahl

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, VerfGH 3/09 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:KWahlG NRW, VerfGHG
Stichwort:Europawahl
Leitsatz:1. Die Bestimmung des Kommunalwahltermins durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein staatsorganisatorischer Akt mit Verfassungsfunktion.

2. Dieser Akt kann auf Antrag einer politischen Partei im Organstreitverfahren auf seine Vereinbarkeit mit solchem Verfassungsrecht überprüft werden, das der Sicherung eines freien und offenen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes einschließlich der Integrität des Wahlakts zu dienen bestimmt ist.

3. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat bei seiner Entscheidung, den Wahltermin für die allgemeinen Kommunalwahlen 2009 auf den 30.8.2009 festzusetzen, weder gegen das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien noch gegen das Willkürverbot verstoßen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 3/09



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, VerfGH 24/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:KWahlZG, LV NRW, GG
Stichwort:Europawahl
Leitsatz:1. Es entspricht einem demokratischen Grundsatz, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürfen. Dieser Grundsatz gilt auch für Kommunalwahlen.

2. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten ist allenfalls dann zulässig, wenn hierfür ausnahmsweise gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder sonstige "zwingende" Gründe des Gemeinwohls angeführt werden können. Solche Gründe liegen im Falle des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.6.2008 (GV. NRW. S. 514 ff.) nicht vor.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 24/08

BVERFG – Urteil, 2 BvC 4/07 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BVerfGG, BWG, BWahlGV
Stichwort:Europawahl
Leitsatz:Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.

Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvC 4/07

BVERFG – Urteil, 2 BvC 3/07 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BVerfGG, BWG, BWahlGV
Stichwort:Europawahl
Leitsatz:Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.

Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvC 3/07


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