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Europarechtsanpassungsgesetz Bau

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 C 594/08.N vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abstandsflächen, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, Flächennutzungsplan, Konzentrationszonen, Normenkontrolle, Substantiell Raum verschaffen, Überleitungsvorschriften, Verhinderungsplanung
Stichwort:Europarechtsanpassungsgesetz Bau
Leitsatz:1. Ein Flächennutzungsplanverfahren ist "abgeschlossen" im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.

2. Eine Gemeinde, die von 29 von ihr als potenzielle Windenergiezonen ermittelten Bereiche 28 durch Anlegung eines vorgeblich weichen zusätzlichen Rasters ausschließt und dabei generelle Abstände zu Siedlungsflächen von 1.100 m, zum Wald von 200 m, zu Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 150 m anlegt ohne erneut ihre Abstandskriterien zu hinterfragen, gibt der Windenergie unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen Möglichkeiten keinen substanziellen Raum.

3. Bei der Ermittlung von Windenergiezonen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist in die Abwägung, soweit es um die Belange des Landschaftsbildes geht, auch die Vorbelastung durch bereits vorhandene und Bestandsschutz genießende Windenergieanlagen einzustellen.

4. Soweit Abstandsflächen ihre innere Rechtfertigung überwiegend aus immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegesichtspunkten ableiten, ist die Gemeinde zwar nicht an die Werte der TA Lärm gebunden, sie hat jedoch erfolgte Lärmmessungen mit in die Abwägung einzustellen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 C 594/08.N



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10244/06.OVG vom 18.10.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Normenkontrolle, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau, Überleitung, Überleitungsvorschrift, Umweltprüfung, Verfahrensmangel, Verfahrensverstoß, Einleitung, Verfahrenseinleitung, förmliche Verfahrenseinleitung, Aufstellungsbeschluss, Planaufstellungsbeschluss, Bekanntmachung, ortsübliche Bekanntmachung, landespflegerischer Planungsbeitrag, Ablagerung, Altablagerung
Stichwort:Europarechtsanpassungsgesetz Bau
Leitsatz:1. In einem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der nicht ortsüblich bekannt gemacht worden ist, kann keine förmliche Verfahrenseinleitung im Sinne von § 244 Abs. 1 BauGB liegen.

2. Die im Fehlen eines Umweltberichts liegende Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB wird nicht schon deshalb unbeachtlich, weil zu dem Bebauungsplan ein landespflegerischer Planungsbeitrag gemäß § 17 LPflG erstellt worden ist. Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn bei der Erarbeitung desselben die gesetzlichen Vorgaben für den Umweltbericht zur Gänze eingehalten worden sind, so dass der Sache nach von einem Umweltbericht gesprochen werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10244/06.OVG


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