JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Europäisches Gemeinschaftsrecht
| Rechtsgebiete: | HGlüG |
| Schlagworte: | Beurteilungsspielraum, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Gefahrenprognose, Gestaltungsspielraum, Kohärenz, Monopol, Notifizierung, Sportwetten, Suchtbekämpfung |
| Stichwort: | Europäisches Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1. Es kann im Eilverfahren nicht festgestellt werden, dass das seit dem 1. Januar 2008 in § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 HGlüG normierte staatliche Sportwettenmonopol offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht verstößt; es ist nicht offensichtlich, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten hat. 2. Bei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einer wirksamen Suchtprävention und Kriminalitätsbekämpfung gegenüber dem privaten Suspensivinteresse, denn es besteht kein besonderer Vertrauensschutz an der Fortsetzung der ohne Erlaubnis aufgenommenen Betätigung; darüber hinaus ist die gesetzgeberische Entscheidung zu berücksichtigen, nach der Widersprüche und Klagen gegen Untersagungsverfügungen auf dem Gebiet des unerlaubten Glücksspiels und der Werbung hierfür keine aufschiebende Wirkung haben. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 29/08 | |
| Rechtsgebiete: | EGV, VO-(EWG), LuftVG, LuftKostV |
| Schlagworte: | Luftsicherheitsgebühr, Dienstleistungsfreiheit, Verkehr, europäisches Gemeinschaftsrecht, Verstoß |
| Stichwort: | Europäisches Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1. Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. 2. Die Bestimmungen der Art. 49 ff. EGV (früher Art. 59 ff. EGV) über die allgemeine Dienstleistungsfreiheit sind gemäß Art. 51 EGV nicht auf den Verkehr anwendbar. 3. Dies gilt auch für den Luftverkehr, obwohl die Bestimmungen des Titel V. EGV über den Verkehr gemäß Art. 80 Abs. 1 EGV nur für den Binnenverkehr gelten. 4. Gemeinschaftsrechtliche Regelungen über den Luftverkehr (und die Seeschifffahrt) sind auf der Ebene des Sekundärrechts gemäß Art. 80 Abs. 2 EGV zu erlassen. 5. Art. 8 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 2408/92 ordnet an, dass Luftfahrtunternehmen sich bei der Ausübung des Verkehrs nationalen Sicherheitsmaßnahmen unterwerfen müssen. Eine solche nationale Sicherheitsmaßnahme ist die Durchsuchung nach § 29c LuftVG a. F. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 ZKO 537/05 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinie 2000/78/EG, GG, BBesG, LPartG |
| Schlagworte: | Gesetzesbindung der Besoldung, Familienzuschlag, verheiratete Beamte, Lebenspartnerschaft, Erweiternde Auslegung, Analogie, Tarifvertrag, Tariflücke, Gleichheitssatz, Schutz der Ehe, Gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit, Europäisches Gemeinschaftsrecht, verspätete Umsetzung einer Richtlinie, Vorwirkung einer Richtlinie, unmittelbare Anwendung einer Richtlinie, Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung, Aufnahme in die Wohnung |
| Stichwort: | Europäisches Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | 1.) Ein Beamter, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat, ist nicht "verheiratet" im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG und hat deshalb keinen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1; diese Vorschrift kann auf einen derartigen Beamten auch nicht analog angewendet werden. 2.) Die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, da die alleinige Berücksichtigung von Ehepartnern wegen des durch Art. 6 Abs. 1 GG angeordneten besonderen Schutzes der Ehe auf einer sachlich gerechtfertigten Unterscheidung beruht. 3.) Die alleinige Berücksichtigung verheirateter Beamter bei der Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG verstößt gegenüber Beamten, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, nicht gegen die gemeinschaftsrechtliche Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000, weil die Richtlinie die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen nach der Begründungserwägung Nr. 22 unberührt lässt und weil es im Übrigen im europäischen Gemeinschaftsrecht bisher an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehlt. 4.) Die "Aufnahme" einer anderen Person in die Wohnung eines Beamten im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBesG ist zu verneinen, wenn der Beamte mit der anderen Person nach deren Einzug eine Wohngemeinschaft bildet, für die sich beide die Kosten oder die Haushaltsführung teilen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1243/03 | |
| Rechtsgebiete: | PolG, StVO, EG, Richtlinie 1999/5/EG |
| Schlagworte: | Radarwarngerät, Einziehung, Vernichtung, Gefahr, Öffentliche Sicherheit, Richtlinie, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang |
| Stichwort: | Europäisches Gemeinschaftsrecht |
| Leitsatz: | Das Mitführen eines betriebsbereiten Radarwarngerätes begründet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die eine polizeirechtliche Beschlagnahme ( § 33 PolG) sowie eine Einziehung und Vernichtung (§ 34 PolG) des Gerätes rechtfertigen kann. Dem Erlass derartiger ordnungsrechtlicher Maßnahmen steht Europäisches Gemeinschaftsrecht nicht entgegen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 1925/01 | |
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