JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Europäischer Gerichtshof
| Rechtsgebiete: | EGV, EUR98/5/EG, EUR89/48/EWG, GVG, BRAO, VwGO |
| Schlagworte: | Anwaltsgerichtshof, Beschwerde, Europäischer Gerichtshof, Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltschaft, Rechtsweg, Senat für Anwaltssachen, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vorlage, Zulassung |
| Stichwort: | Europäischer Gerichtshof |
| Leitsatz: | 1. Für die Geltendmachung des Anspruchs eines europäischen Rechtsanwalts auf Zulassung zur Rechtanwaltschaft ist allein der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem Anwaltsgerichtshof statthafter Rechtsbehelf. 2. Der Anwaltsgerichtshof und der Senat für Anwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof entsprechen den gemeinschaftsrechtlichen Kriterien, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19.06.2006 - C 506/04 - (Wilson) maßgeblich sind, um die Voraussetzungen des Gerichtsbegriffs nach Art. 9 der Richtlinie 98/5/EG und nach der Parallelvorschrift des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 89/48/EWG zu erfüllen. 3. Anwaltsgerichtshöfe sind besondere, von den Organen der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt verschiedene Organe des Staates, die ihre rechtsprechende Tätigkeit in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausüben. 4. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.06.2006- C 506/04 - lässt sich nicht folgern, dass die vom Europäischen Gerichtshofs aufgezeigte Gefahr von Interessenkollisionen die Beteiligung von Rechtsanwälten in Rechtsbehelfsverfahren über die Zulassung eines europäischen Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft generell ausschließt. 5. Es besteht kein Anlass, gemäß Art. 234 Abs. 3 EGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 89/48/EWG und des Art. 81 i. V. m. Art. 10 EGV im Hinblick auf die Regelungen über den Rechtsweg zu den Anwaltsgerichtshöfen bei Streitigkeiten über die Zulassung eines europäischen Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft einzuholen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 156/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LuftVG, BNatSchG, HENatG, FFH-RL, Vogelschutz-RL |
| Schlagworte: | Gericht der Hauptsache, Nichtabhilfebeschluss, verfrühter -, FFH-Gebiet, gemeldetes -, Gemeinschaftsliste, Vorabentscheidung, Europäischer Gerichtshof, Schutzmaßnahmen, angemessener Schutz, Verschlechterungsverbot, Ausnahmeentscheidung, Vogelschutzgebiet, faktisches - |
| Stichwort: | Europäischer Gerichtshof |
| Leitsatz: | Das Bundesverwaltungsgericht wird durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO. Das gilt auch, wenn das Oberverwaltungsgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, vor Ablauf der Beschwerdeeinlegungs- und -begründungsfrist über die Nichtabhilfe entschieden hat. Bei Infrastrukturvorhaben in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die EU-Kommission noch nicht entschieden hat, stellt jedenfalls die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL in aller Regel einen "angemessenen Schutz" im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 - C 117/03 - dar. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 49.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, LuftVO, VwGO, 1. Zusatzprotokoll zur EMRK, Abkommen ü. d. Int. Zivilluftfahrt, Vereinbarung ü.d. Durchflug im Int. Fluglinienverkehr, EG-Vertrag, VO (EWG) 2408/92, Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft u.d. Schweizerischen |
| Schlagworte: | Revisionsverfahren, Klageänderung, Festlegung von Flugverfahren, Abwägungsentscheidung, ausländischer Flughafen, Anflugverfahren, Anflugroute, Lärmschutz, Europäischer Gerichtshof, Vorlageverfahren, Aussetzung des Verfahrens |
| Stichwort: | Europäischer Gerichtshof |
| Leitsatz: | 1. Die Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i.V.m. § 27a LuftVO erstreckt sich auch auf die Regelung von Flugverfahren derjenigen Luftfahrzeuge, die einen ausländischen Flughafen anfliegen oder von diesem abfliegen. 2. Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152). 3. Die im Chicagoer Abkommen in Verbindung mit der Transitvereinbarung geregelten Luftverkehrsfreiheiten gewähren nicht das Recht, unbeschadet von nationalen Regelungen über Flugverfahren zur Landung auf einem im Nachbarstaat liegenden Flughafen anzusetzen. 4. Mit Rücksicht auf ein beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängiges Verfahren eines Staates gegen eine Entscheidung der Kommission über die weitere Anwendbarkeit einer nationalen Verordnung kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung geht, auch ohne gleichzeitige Vorlage (Art. 234 EG-Vertrag) entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt werden. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 C 6.04 | |
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