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EU-Führerschein

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 310/06 vom 16.10.2006

Rechtsgebiete:RL 91/439, FeV
Schlagworte:EU-Führerschein, Gegenseitige Anerkennung, Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Stichwort:EU-Führerschein
Leitsatz:Entsteht nach Erteilung des EU-Führerscheins ein qualifizierter Anlass zur Prüfung, ob von dem Betreffenden eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgeht, verbietet Gemeinschaftsrecht es nicht, vor Erteilung des EU-Führerscheins eingetretene Sachverhalte (hier: wiederholte Trunkenheitsfahrten) in die Gefahrenprognose einzubeziehen.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 310/06



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 TG 2511/05 vom 16.12.2005

Rechtsgebiete:FeV, Richtlinie 91/439
Schlagworte:Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Inland Gebrauch zu machen, Alkoholproblematik, EU-Führerschein, gegenseitige Anerkennung
Stichwort:EU-Führerschein
Leitsatz:1) Die abschließende Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten der EU auf Grund von Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerschein-Richtlinie befugt sind, einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein die Anerkennung zu versagen, muss auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 29. April 2004 (- C - 476/01, NJW 2004, 1725 ff) in einem erneuten Vorlageverfahren erfolgen (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 -).

2) Die bisherige Rechtsprechung des EuGH kann angesichts des Verkehrsgefährdungspotenzials von Personen, bei denen eine schwerwiegende Alkoholproblematik bestand und möglicherweise weiterhin besteht, nur solche Sachverhalte betreffen, die in ihrem tatsächlichen Verlauf im Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland bereits abgeschlossen waren, also nicht als Fahreignungsmangel über diesen Zeitpunkt hinaus bis in die Gegenwart fortwirken (Anschluss an Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 TG 2511/05

OLG-CELLE – Beschluss, 22 Ss 72/05 vom 10.11.2005

Rechtsgebiete:StVG, FeV, Rl 91/439/EWG d R v 29.7.91
Schlagworte:Fahren ohne Fahrerlaubnis, EU-Führerschein
Stichwort:EU-Führerschein
Leitsatz:In EUMitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse (Führerscheine) sind ipso iure auch im Inland gültig, solange die Erteilung nicht in den Lauf einer Maßnahme nach Art. 8 Abs.2 Rl 91/439/EWG d.R.v. 29.7.91 (im nationalen Recht § 28 Abs.4 FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird. Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis darf deshalb nicht von zusätzlichen nationalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.(Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH v. 29. April 2004 "Fall Kapper", NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372)

Der Besitz einer EU-Fahrerlaubnis steht in der Regel einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 22 Ss 72/05


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