JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Etikettenschwindel
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO, LBauO 1974, GG, LV, GemO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsgebot, Adressatenkreis, Auftragsangelegenheit, Autonomie, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Beseitigungsverfügung, Bestandsgarantie, Bestimmtheitsgebot, Blendwirkung, Dach, Dacheindeckung, Dachflächenfenster, Dachgestaltung, bunte Dachlandschaft, einheitliche Dachlandschaft, Dachpfannen, engobierte Dachpfannen, Dachziegel, glänzende Dachziegel, Demokratieprinzip, Einfamilienhaus, städtebauliche Einheit, Ermächtigungsadressat, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Ermessensbetätigung, Etikettenschwindel, Exekutive, Falschbezeichnung, Farbgebung, Farbvorschrift, bauordnungsrechtliche Festsetzung, Fotovoltaikanlagen, Fremdenverkehr, Gemeinderat, Gesamtkonzeption, Gesetzesvollzug, gebietsspezifische Gestaltungsabsicht, Gestaltungsabsicht, Gestaltungsinteressen, Gestaltungskonzept, Gestaltungsplanung, Gestaltungsrecht, Gestaltungsregelung, Gestaltungssatzung, Gestaltungsvorschrift, Gewaltenteilungsgrundsatz, Gewaltenteilung, Gewerbebetrieb, Kommune, Landesexekutive, demokratische Legitimität, Legitimität, Materialbeschreibung, glasierte Materialien, nichtglänzende Materialien, glänzende Materialien, Moselgemeinde, Neubaugebiet, Normsetzungsbefugnis, Organ, Ortsbaurecht, historisches Ortsbild, Ortsbild, Ortsgemeinde, Ortsrandbereich, Planunterlagen, Planungshoheit, Rechtsgrundlage, Rechtsstaatsgebot, allgemeines Rechtsstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverordnung, Satzungen, Satzungsgeber, Schiefer, Selbstverwaltungsangelegenheit, Selbstverwaltungskörperschaft, kommunale Selbstverwaltung, Teilunwirksamkeit, Textfestsetzungen, Unwirksamkeit, Verfassung, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Werbeanlage, Wirkungsbereich, kommunaler Wirkungskreis, staatlicher Wirkungskreis, übertragener Wirkungskreis, Zitiergebot |
| Stichwort: | Etikettenschwindel |
| Leitsatz: | 1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss. 2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt. 3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO. 4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht. 5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10362/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | 16.BImSchV, BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Eingriffsregelung, Etikettenschwindel, FFH-Richtlinie |
| Stichwort: | Etikettenschwindel |
| Leitsatz: | 1. Zur ausreichenden Sicherung des Ausgleichs in Natur und Landschaft und zur Ermittlung des ausgleichsbedürftigen Eingriffs. 2. Bei der Abwägungsentscheidung, in welchem Umfang die neu geschaffenen Bauflächen Schutz vor Verkehrslärm erhalten sollen, darf die Gemeinde berücksichtigen, dass eine Umgehungsstraße in absehbarer Zeit baulich fertig gestellt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 132/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauNVO, BauGB |
| Schlagworte: | Rücksichtnahmegebot, Etikettenschwindel |
| Stichwort: | Etikettenschwindel |
| Leitsatz: | 1. Ist für eine bestimmte bauliche Anlage eine Baugenehmigung erteilt worden und geht es in einem Rechtsstreit - wie bei der vorliegenden Drittanfechtung - um die rechtliche Überprüfung dieser Baugenehmigung, kommt es für die Frage einer etwaigen Verletzung des Rücksichtnahmegebotes grundsätzlich ausschließlich darauf an, ob diese Baugenehmigung bzw. das Bauvorhaben in seiner genehmigten Gestalt und Nutzung mit dem Rücksichtnahmegebot in Einklang steht. 2. Anders können aber die Fälle zu beurteilen sein, in denen ein Vorhaben zwar rechtmäßig wäre, wenn es den genehmigten Bauvorlagen entspräche und die erlassenen Nebenbestimmungen einhielte, in Wirklichkeit aber von vornherein feststeht, dass dies nicht gewollt und/oder nicht möglich ist und die aufgrund der Baugenehmigung errichtete Anlage daher in ihrer tatsächlichen Nutzung das Rücksichtnahmegebot verletzen oder in sonstiger Weise gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen wird. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 132/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB 1997 |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Änderung des Entwurfs, Satzungsbeschluss ohne Auslegung, Kombination aus zuvor ausgelegenen Fassungen, Bedarf, Etikettenschwindel, Erschließungsstraße, Inanspruchnahme von Privatgrundstück, beseitigungspflichtiges Gebäude in der Trasse |
| Stichwort: | Etikettenschwindel |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 25 N 03.368 | |
"Etikettenschwindel - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum