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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 12250/04.OVG vom 25.02.2005

Rechtsgebiete:GG, LBG, SchulG
Schlagworte:Ansehen, Ansehensverlust, Beamtenrecht, Erziehungsauftrag, Erziehungsrecht der Eltern, Fürsorgepflicht, Glaubensgemeinschaft, Mobbing, Rektor, Schulleiter, Schulrecht, Sekte, Spannungsverhältnis, Verein, Versetzung, Vertrauensverhältnis, Weltanschauung, Zentrum des Lichts, Zusammenwirken, dienstliches Bedürfnis, elterliches Erziehungsrecht, Erziehungsrecht, esoterischer Verein, gegen den Willen, staatlicher Erziehungsauftrag
Stichwort:esoterischer Verein
Leitsatz:Die Leiterin einer Schule kann wegen dienstlichen Bedürfnisses versetzt werden, wenn ihre Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Gedankengut mit dem staatlichen Erziehungsauftrag unvereinbar ist, zu einer tiefgreifenden Störung des Vertrauens bei Eltern und Lehrerschaft geführt hat (hier: "Zentrum des Lichts").
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 12250/04.OVG




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