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ESF-Unterhaltsgeld

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BSG – Urteil, B 7a AL 62/05 R vom 05.09.2006

Rechtsgebiete:SGB III, ESF-Richtlinien, SGB X, BGB, SVG
Schlagworte:ESF-Unterhaltsgeld, keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung, Rechtscharakter der ESFArbeitsmMRL 2000, Ermessensentscheidung
Stichwort:ESF-Unterhaltsgeld
Leitsatz:1. Das Unterhaltsgeld nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" (ESF-Richtlinien) ist keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB 3, so dass der Nachrang der Leistungspflicht der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 22 Abs 1 SGB 3 nicht eintritt.

2. Die ESF-Richtlinien stellen als Bestandteil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit abstrakt generelle Leistungsbestimmungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zu Gunsten Dritter dar.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 62/05 R




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