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Erzwingungsverfahren bei unvertretbarer Handlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 86/04 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Erzwingungsverfahren bei unvertretbarer Handlung
Stichwort:Erzwingungsverfahren bei unvertretbarer Handlung
Leitsatz:Ein Antrag nach § 888 ZPO zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung, die nur einer von mehreren Gesamtschuldnern vornehmen kann, ist gegen die anderen mithaften Gesamtschuldner unbegründet, wenn sie rechtlich und tatsächlich keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr gegen den Primärschuldner haben (hier: nach Insolvenz des Primärschuldners und Weigerung des Insolvenzverwalters, den Anspruch zu erfüllen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 86/04




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