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Erziehungsauftrag

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 12250/04.OVG vom 25.02.2005

Rechtsgebiete:GG, LBG, SchulG
Schlagworte:Ansehen, Ansehensverlust, Beamtenrecht, Erziehungsauftrag, Erziehungsrecht der Eltern, Fürsorgepflicht, Glaubensgemeinschaft, Mobbing, Rektor, Schulleiter, Schulrecht, Sekte, Spannungsverhältnis, Verein, Versetzung, Vertrauensverhältnis, Weltanschauung, Zentrum des Lichts, Zusammenwirken, dienstliches Bedürfnis, elterliches Erziehungsrecht, Erziehungsrecht, esoterischer Verein, gegen den Willen, staatlicher Erziehungsauftrag
Stichwort:Erziehungsauftrag
Leitsatz:Die Leiterin einer Schule kann wegen dienstlichen Bedürfnisses versetzt werden, wenn ihre Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Gedankengut mit dem staatlichen Erziehungsauftrag unvereinbar ist, zu einer tiefgreifenden Störung des Vertrauens bei Eltern und Lehrerschaft geführt hat (hier: "Zentrum des Lichts").
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 12250/04.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 239/01 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:LSA-SchulG, LSA-Verf, GG
Schlagworte:Schulpflicht, Privatschule, Fernunterricht, Schulpflicht : Erfüllung, Privatschule, Ersatzschule, genehmigte, Genehmigung, staatliche, Bob-Jones-Universität, Elternrecht, Erziehung, elterliche, Erziehungsauftrag, staatlicher, Gesamterziehungsplan, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Trägerschaft, freie, Schulpflicht : Befreiung, Befreiung : Schulpflicht
Stichwort:Erziehungsauftrag
Leitsatz:1.Die Schulpflicht kann nicht durch den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft erfüllt werden, die nicht staatlich genehmigt ist.

2.Das Elternrecht hat keinen Vorrang vor dem staatlichen Erziehungsauftrag. Es wird durch die allgemeine Schulpflicht verfassungsgemäß eingeschränkt.

3.Auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geben keinen Anspruch auf Befreiung von der Schulpflicht.

4.Staatliche Schulen dürfen nicht "missionieren", sondern müssen die Schulpflichtigen unbeschadet ihrer und ihrer Elternhäuser religiösen Ausrichtung integrieren. Die Schule darf nicht zwingen, von ihnen abgelehnte Erziehungsziele als verbindlich anzuerkennen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 239/01


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