JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erzieherin
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB, TzBfG, GO Schleswig-Holstein, TzBfG |
| Schlagworte: | Befristetes Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Erzieherin, Kindergarten, Einstellung, Zusage, Vertretungsverhältnisse, Gemeinden, Schleswig-Holstein |
| Stichwort: | Erzieherin |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 1 Sa 413/07 | |
| Rechtsgebiete: | KitaG |
| Schlagworte: | Abfindung, angemessene Aufwendungen, Angestelltenverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitgeberrisiko, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Aufwendungen, Ausgleich, Bedarf, Bedarfsplan, Bedarfsplanung, Beschäftigung, Beschäftigungsverbot, Bundesangestelltentarifvertrag, Ersatzkraft, Erzieher, Erzieherin, Fehlbedarf, Jugendlicher, Kind, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, Kindergarten, Kindergartenrecht, Kindergärtnerin, Kindertagesstätte, Kindertagesstättengesetz, Kosten, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Personal, Personalkosten, Personalkostenzuschuss, Stellenplan, Tätigkeit, Tätigkeitsuntersagung, Tätigkeitsverbot, Vergleich, Zuwendung |
| Stichwort: | Erzieherin |
| Leitsatz: | Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61). Der Träger des Jugendamtes ist in der Regel nicht verpflichtet, ungedeckte Personalkosten zu erstatten, wenn der zusätzliche Bedarf durch die Einstellung von Ersatzkräften für ungeeignetes Personal angefallen ist, dessen Beschäftigung dem Einrichtungsträger zuvor nach § 48 SGB VIII untersagt worden ist, und der Arbeitgeber es versäumt hat, fristlos zu kündigen . Die Ausgleichspflicht bezweckt nicht, den freiwilligen Einrichtungsträger von seinem Arbeitgeberrisiko zu entbinden, wenn er die ungedeckten Personal- und Folgekosten in vermeidbarer Weise selbst herbeigeführt hat. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11406/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Schlagworte: | Fachlich besonders schwierige Tätigkeit, Erzieherin, Waldkindergartengruppe |
| Stichwort: | Erzieherin |
| Leitsatz: | Die Tätigkeit einer Erzieherin in einer Waldkindergartengruppe ist keine fachlich besonders schwierige Tätigkeit. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 495/05 | |
| Rechtsgebiete: | MuSchG, SGB VII, BKV |
| Schlagworte: | Berufskrankheit, Risiko der Entstehung einer -, Beschäftigungsverbot, mutterschutzrechtliches -, Erzieherin, Mumpserkrankung als Berufskrankheit, Gefährdung, erhöhte - für werdende Mutter, Infektionsgefahr, besondere -, Infektionskrankheit als Berufskrankheit, Mutterschutzrecht, Beschäftigungsverbot |
| Stichwort: | Erzieherin |
| Leitsatz: | Eine in einem Kindergarten als Erzieherin tätige werdende Mutter, die nicht über Mumps-Antikörper verfügt, ist aufgrund ihrer Tätigkeit der Gefahr, sich mit Mumps zu infizieren, im Sinne der Nummer 3101 der Anlage zu § 1 Berufskrankheiten-Verordnung besonders ausgesetzt. Dieses Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit bewirkt nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 2. Alternative MuSchG ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 11.04 | |
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