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Erzieher

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10653/07.OVG vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:KitaG, SGB VIII
Schlagworte:Allgemeine Vergütungsrichtlinien, angemessene Personalkosten, angemessene Vergütung, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsrichtlinien, Aufgaben der Jugendhilfe, Aufgaben der Kindertagesstätten, Aufgabenüberschreitung, AVR, Caritas-Verband, Eingliederungshilfe, Eingruppierung, Erzieher, Erziehung, Erziehungsschwierigkeiten, Gerichtskosten, Hilfe zur Erziehung, Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Kind, Kindergarten, Kindergartenrecht, Kinderhort, Kindertagesstätte, Kosten, Personal, Personalkosten, Personalkostenzuschuss, Richtlinien für Arbeitsverträge, seelische Behinderung, Sondereinrichtung, sozialer Brennpunkt, Spiel- und Lernstube, tarifliche Höhergruppierung, Vergütung, wesentliche Erziehungsschwierigkeiten, Zuschuss, Zuwendung
Stichwort:Erzieher
Leitsatz:1. Der Träger einer Kindertagesstätte hat nach Landesrecht einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu den Personalkosten der Einrichtung, soweit die Regelung zur angemessenen Personalausstattung hinreichend bestimmt ist (hier für die Personalkosten im Erziehungsdienst).

2. Zum Begriff der angemessenen Vergütung als Bemessungsgrundlage für den Personalkostenzuschuss (tarifliche Höhergruppierung bei Personal in einer Sondereinrichtung - Spiel- und Lernstube -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10653/07.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 1/06 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:LPVG, BPersVG, BetrVG, BBiG ErzieherVO
Schlagworte:Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, Feststellungsantrag, Weiterbeschäftigungsverhältnis, Auszubildender, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Berufsausbildungsverhältnis, Berufsbildende Schule, Berufspraktikum, Erzieher, Planwidrige Regelungslücke
Stichwort:Erzieher
Leitsatz:Beantragt ein Arbeitgeber die Feststellung, dass zwischen ihm und einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BPersVG nicht zustande gekommen ist, ist hierüber im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.

Wer im Rahmen einer Ausbildung an einer berufsbildenden Schule i.S.v. § 2 Abs. 1 BBiG (hier: Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einer Fachschule für Sozialpädagogik) bei einem kommunalen Arbeitgeber ein Berufspraktikum absolviert, ist kein Auszubildender im Sinne des § 9 Abs. 1 BPersVG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 1/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11406/06.OVG vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:KitaG
Schlagworte:Abfindung, angemessene Aufwendungen, Angestelltenverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitgeberrisiko, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Aufwendungen, Ausgleich, Bedarf, Bedarfsplan, Bedarfsplanung, Beschäftigung, Beschäftigungsverbot, Bundesangestelltentarifvertrag, Ersatzkraft, Erzieher, Erzieherin, Fehlbedarf, Jugendlicher, Kind, Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, Kindergarten, Kindergartenrecht, Kindergärtnerin, Kindertagesstätte, Kindertagesstättengesetz, Kosten, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Personal, Personalkosten, Personalkostenzuschuss, Stellenplan, Tätigkeit, Tätigkeitsuntersagung, Tätigkeitsverbot, Vergleich, Zuwendung
Stichwort:Erzieher
Leitsatz:Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

Der Träger des Jugendamtes ist in der Regel nicht verpflichtet, ungedeckte Personalkosten zu erstatten, wenn der zusätzliche Bedarf durch die Einstellung von Ersatzkräften für ungeeignetes Personal angefallen ist, dessen Beschäftigung dem Einrichtungsträger zuvor nach § 48 SGB VIII untersagt worden ist, und der Arbeitgeber es versäumt hat, fristlos zu kündigen .

Die Ausgleichspflicht bezweckt nicht, den freiwilligen Einrichtungsträger von seinem Arbeitgeberrisiko zu entbinden, wenn er die ungedeckten Personal- und Folgekosten in vermeidbarer Weise selbst herbeigeführt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11406/06.OVG


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