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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 26.06 vom 21.03.2007

Rechtsgebiete:VAG, VVG, KalV
Schlagworte:Krankenversicherung, Tarifwechsel, gleichartiger Versicherungsschutz, Leistungsbereich, erworbenes Recht, Wartezeit, "Zahnstaffel"
Stichwort:erworbenes Recht
Leitsatz:Bietet ein Versicherungsunternehmen in der substitutiven privaten Krankenversicherung für denselben Leistungsbereich einen Tarif ohne Wartezeit und einen Tarif mit einer Staffelung an, demzufolge Leistungen während bestimmter Zeiträume nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen erbracht werden, muss es bei einem Tarifwechsel die in dem Tarif ohne Wartezeit zurückgelegte Laufzeit auf die Dauer der Leistungsbeschränkungen anrechnen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 26.06




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