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Erwerbsunfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 253/04 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:BUrlG, ZPO, MTArb
Schlagworte:Urlaubsabgeltung, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit
Stichwort:Erwerbsunfähigkeit
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 253/04



LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1260/04 vom 16.03.2005

Rechtsgebiete:BetrAVG, EU-Richtlinie 80/987/EWG
Schlagworte:Pensionssicherungsverein, Einstandspflicht, Insolvenzrisiko, Erwerbsunfähigkeit
Stichwort:Erwerbsunfähigkeit
Leitsatz:1. Gemäß § 7 Abs. 1 a S. 3 BetrAVG haftet der Pensionssicherungsverein nicht für rückständige Ansprüche auf eine betriebliche Invalidenrente, die früher als sechs Monate vor dem Eintritt der regulären Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins nach § 7 Abs. 1 a S. 1 BetrAVG entstanden sind.

2. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsrentenordnung vorsieht, dass der Tatbestand der Erwerbsunfähigkeit u. a. durch eine entsprechende Anerkennung seitens des Sozialversicherungsträgers nachgewiesen werden kann und diese Anerkennung erst innerhalb eines Sozialgerichtsverfahrens innerhalb von 6 Monate vor Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers erfolgt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1260/04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11602/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BAT, SGB IX
Schlagworte:Angestellter, Angestelltenverhältnis, Antrag, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsparteien, Beendigung, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Beschäftigung, Beschäftigungsmöglichkeit, Bundesangestelltentarifvertrag, Ermessen, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigung, Leistungsvermögen, Rente, Rentenantrag, Ruhen, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung, Tarifnorm, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Teilzeitarbeitsplatz, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zustimmung
Stichwort:Erwerbsunfähigkeit
Leitsatz:1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung.

2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT.

3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11602/04.OVG

BAG – Urteil, 5 AZR 558/03 vom 29.09.2004

Rechtsgebiete:EFZG, BErzGG, BGB
Schlagworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erwerbsunfähigkeit
Stichwort:Erwerbsunfähigkeit
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 558/03


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