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Erwerbstätige

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11053/08.OVG vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:FreizügG/EU
Schlagworte:Absicht, Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Aufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Einreise, ernstzunehmend, erwerbstätig, nicht erwerbstätig, Erwerbstätige, Erwerbstätiger, selbständige Erwerbstätige, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Erwerbstätigkeit, Existenzmittel, Feststellung, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsberechtigung, gemeinschaftsrechtlich, Gewerbe, Gewinnerzielung, Gewinnerzielungsabsicht, ernstzunehmende Gewinnerzielungsabsicht, niedergelassen, Niederlassungsfreiheit, Recht, Recht auf Einreise und Aufenthalt, Reinigungstätigkeit, selbständig, Sozialleistung, Unionsbürger, Verlust, Verlustfeststellung
Stichwort:Erwerbstätige
Leitsatz:Zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11053/08.OVG



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 15 A 133/01 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:BefrVO SH, BSHG
Schlagworte:Rundfunkgebührenbefreiung, Erwerbstätige, Einkommensberechnung, Autokredit, Autoversicherung, Autosteuern, Fahrtkosten, statische Verweisung
Stichwort:Erwerbstätige
Leitsatz:1. Keine Absetzbarkeit eines Betrages für Erwerbstätige bei der Berechnung ihres Einkommens nach § 76 Abs. 2a BSHG im Rahmen der Rundfunkgebührenbefreiung, die Verweisung in der BefrVO auf die Vorschriften der §§ 76 bis 78 BSHG ist eine statische Verweisung, auf die am 1. Juni 1992 gültige Fassung der Vorschriften des BSHG

2. Zur Höhe der berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten; diese umfassen bei Erwerbstätigen, die auf das Auto angewiesen sind, neben der Fahrtkostenpauschale auch die Autosteuern und die Kfz-Haftpflichtbeiträge, nicht aber die Kosten für den Autokredit
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 15 A 133/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 27.00 vom 21.12.2001

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Einkommen, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe für Erwerbstätige vom -, Erwerbstätige, Absetzung von Beträgen in angemessener Höhe vom Einkommen.
Stichwort:Erwerbstätige
Leitsatz:Die angemessene Höhe des Absetzungsbetrages für Erwerbstätige nach § 76 Abs. 2 a Nr. 1 BSHG ist mangels einer näheren Bestimmung in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung (§ 76 Abs. 3 BSHG) durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe entsprechend den mit der Absetzungsregelung verfolgten Zwecken zu bestimmen, zusätzliche, nach § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG nicht berücksichtigte Mehraufwendungen zu decken und einen Anreiz zur Erwerbsarbeit zu geben. Eine rechtliche Bindung an die 1976 zu § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG a.F. ergangenen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Bemessung des Mehrbedarfs für Erwerbstätige besteht dabei nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 27.00


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