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Erwerb von Wohneigentum am neuen Dienstort durch Ehegatten

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 15.05 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:BRKG, TGV
Schlagworte:Berufssoldat, Dienstortwechsel, Trennungsgeld, Erwerb von Wohneigentum am neuen Dienstort durch Ehegatten, Notwendigkeit, Grundsätze des Trennungsgeldrechts
Stichwort:Erwerb von Wohneigentum am neuen Dienstort durch Ehegatten
Leitsatz:Kosten für eine von dem Beamten am neuen Dienstort angemietete Wohnung im Eigentum des Ehegatten sind jedenfalls dann keine notwendigen Kosten im Sinne des Trennungsgeldrechts, wenn die Wohnung gerade deshalb auf den Namen des Ehegatten angeschafft worden ist, um dem Beamten eine trennungsgeldbegünstigte Unterkunft zu verschaffen. In diesem Fall ist der Beamte trennungsgeldrechtlich so zu behandeln wie ein Beamter, der am neuen Dienstort eine in seinem Eigentum stehende Wohnung beziehen kann (s. dazu Senatsurteil vom 8. November 2006 - OVG 4 B 14.05 - DÖD 2007, 113).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 15.05




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