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Erwerb von Gebäudeeigentum durch LPG aufgrund von Nutzungsverträgen.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 B 45.97 vom 05.06.1998

Rechtsgebiete:EV, EGBGB, VwGO, ZGB-DDR, LPG-Gesetz 1959, LPG-Gesetz 1982
Schlagworte:Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, Grundsatzrüge, auslaufendes Recht, Übergangsrecht, Rechtsfragen aus dem Übergangsstadium der Wiedervereinigung, Bodenordnungsverfahren, Trennung zwischen Grund- und Gebäudeeigentum, Erwerb von Gebäudeeigentum durch LPG aufgrund von Nutzungsverträgen.
Stichwort:Erwerb von Gebäudeeigentum durch LPG aufgrund von Nutzungsverträgen.
Leitsatz:Leitsätze:

Rechtsfragen, die sich aus dem Übergangsstadium der Wiedervereinigung ergeben, rechtfertigen die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht, wenn sie nur noch einen überschaubaren Personenkreis betreffen und sich in absehbarer Zeit nicht mehr stellen (Beschluß vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 2 m.w.N.). Ob dies für Streitigkeiten über Erwerbsvorgänge auf der Grundlage von § 459 ZGB-DDR zutrifft, soweit das Gebäudeeigentum nach Art. 233 § 8 Satz 1 EGBGB fortbesteht, bleibt offen.

Beschluß des 11. Senats vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 -

I. OVG Sachsen-Anhalt vom 10.09.1997 - Az.: OVG C 8 S 1/97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 45.97




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