JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erwerb des
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung - bei Härtefall, Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 BVFG bei nachträglicher Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefallwege, Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern, nachträgliche Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG, Härtefall, nachträgliche Erteilung Aufnahmebescheid bei -, Spätaussiedlerbescheinigung, Spätaussiedlerstatus, Erwerb des - bei nachträglicher Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefallwege, Umwandlung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG in eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG |
| Stichwort: | Erwerb des |
| Leitsatz: | Personen, die als Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern eingereist sind und denen bereits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG erteilt worden ist, ist auf einen erst nach der Ausreise gestellten Antrag unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 BVFG ein nachträglicher eigener Aufnahmebescheid zu erteilen und dann nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 BVFG eine Bescheinigung als Spätaussiedler auszustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.06 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -, Kinder, nach der Vertreibung geborene, Erwerb des Vertrie-benenstatus durch -, Vertriebenenstatus, Erwerb des - durch nichtdeutsche Ehegatten, durch nach der Vertreibung geborene Kinder. |
| Stichwort: | Erwerb des |
| Leitsatz: | Der Statuserwerb eines nichtdeutschen Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG ist von einem nach § 1 Abs. 1, 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängig und setzt die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraus (im Anschluss an BVerwGE 84, 23). Ein Erwerb der Vertriebeneneigenschaft durch "nach der Vertreibung" geborene Kinder gemäß § 7 BVFG (F. 1991) setzt ein persönliches Vertreibungsschicksal des statusvermittelnden Elternteils voraus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 44.01 | |
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