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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt über ihren Vater

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 9.99 vom 23.03.2000

Rechtsgebiete:BVFG, 1. StARegG
Schlagworte:Erteilung des Vertriebenenausweises, Spätgeborene aus Polen, Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt über ihren Vater, Eintragung des Vaters in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste, deutsche Volkszugehörigkeit des Vaters.
Stichwort:Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt über ihren Vater
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zu den Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste.

2. Zur Indizwirkung der deutschen Sprache als Muttersprache für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste aufgenommenen Personen kaschubischer Abstammung.

3. Zu den Voraussetzungen einer Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit durch ausdrückliche Erklärung nach § 1 Abs. 1 1. StARegG.

Urteil des 5. Senats vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 9.99 -

I. VG Hamburg vom 31.08.1994 - Az.: 21 VG 4117/92 -
II. OVG Hamburg vom 04.11.1997 - Az.: OVG Bf VI (VII) 45/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 9.99




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