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erweiterter Tatbegriff

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OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 4420 BL-III-23/00 vom 29.05.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung, neue Tat, erweiterter Tatbegriff, Sechsmonatsfrist, Beginn der Sechsmonatsfrist
Stichwort:erweiterter Tatbegriff
Leitsatz:Leitsatz:

Werden nach Erlass des Haftbefehls neue Taten des Beschuldigten bekannt und wird deshalb ein erweiterter Haftbefehl erlassen oder der ursprüngliche Haftbefehl ergänzt, so beginnt die Frist des § 121 Abs. 1 StPO von dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem der Tatverdacht hinsichtlich der neuen Tatvorwürfe so dringend geworden ist, dass der erweiterte Haftbefehl hätte erlassen oder der ursprüngliche Haftbefehl hätte ergänzt werden können.

Bemerkungen:

s. auch Senatsbeschlüsse vom 25.10.1999 und 6.4.2000 in der Sache (1) 4420-BL-III-127/99
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 4420 BL-III-23/00



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 4420 BL - III - 12 vom 06.04.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, neue Tat, erweiterter Tatbegriff, Tatidentität, Verfahrensidentität
Stichwort:erweiterter Tatbegriff
Leitsatz:Leitsatz:

Werden dem Beschuldigten in einem Verfahren mehrere Taten i.S.d. § 264 StPO zur Last gelegt, die teilweise erst nach Erlass des Haftbefehls bekannt geworden sind, so begründet alleine die Verfahrensidentität keine Tatidentität i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO.

Bemerkungen:

s. auch Senatsbeschluss in derselben Sache vom 25.10.99
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 4420 BL - III - 12


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