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Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 261/04 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, GewO, HGB, EG
Schlagworte:Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis
Stichwort:Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis
Leitsatz:Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur erwähnen, sofern sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt. Das ist dann der Fall, wenn diese nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses entsprechenden tatsächlichen Arbeitsleistung.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 261/04




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