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Erwachsenenadoption

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 19.05 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:GG, StAG
Schlagworte:Adoptivkinder, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes bei Erwachsenenadoption, Abkömmlingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG von Adoptivkindern deutscher Volkszugehöriger, - keine Entstehung der - bei einer Erwachsenenadoption durch deutsche Volkszugehörige, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Adoptivkinder als -, Erwachsenenadoption, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bei -
Stichwort:Erwachsenenadoption
Leitsatz:Eine Person, die als Volljährige von einem Vertriebenen vor dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete adoptiert worden ist, erwirbt dadurch nicht die Abkömmlingseigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und daher nicht nach § 40a Satz 1 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 19.05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1518/03 vom 09.03.2004

Rechtsgebiete:GG, VwGO, LVwVG, AuslG, AufenthaltsG/EWG, DV-AuslG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Rechtsschutzinteresse, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, Schranke, Außergewöhnliche Härte, Erwachsenenadoption, Familiäre Lebensgemeinschaft, Beistandsgemeinschaft, Begegnungsgemeinschaft, Erziehungsgemeinschaft, Langjährige Betreuung von Pflegekindern im Ausland, Inländerdiskriminierung
Stichwort:Erwachsenenadoption
Leitsatz:1. Zu den Gründen des - zu bejahenden - Rechtsschutzinteresses an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einer mit der Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung verbundenen Abschiebungsandrohung (Fortführung des Beschlusses vom 16.6.2003 - 11 S 2537/02 -, VBlBW 2003, 476).

2. Die Tatbestände des - auf § 3 Abs. 3 Satz 2 AuslG gestützten - § 9 DV-AuslG (hier: § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 und Abs. 5 Nr. 2 DV-AuslG) dispensieren nicht von der Schranke des § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG.

3. Eine außergewöhnliche Härte nach §§ 23 Abs. 4, 22 AuslG oder nach § 30 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG liegt bei langjähriger Betreuung ausländischer Mädchen (Schule, Ausbildung) durch deutsche Pflegeeltern mit häufigen Besuchen in Deutschland und einer späteren Erwachsenenadoption noch nicht vor, wenn der Betreuungszweck bis in die Zeit nach der Adoption erklärtermaßen auf Schaffung einer gesicherten Existenz im Herkunftsland und nicht auf dauerhafte Begründung einer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland gerichtet war und Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer Beistandsgemeinschaft nicht besteht.

4. Die Ungleichbehandlung der deutschen Pflegeeltern gegenüber freizügigkeitsberechtigten EG-Ausländern (sog. Inländerdiskrimierung) ist weder europarechtlich noch nach Art. 3 Abs.1 GG zu beanstanden (wie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1995 - 13 S 329/95 -, NJW 1996, 72).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1518/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 673/02 vom 25.07.2002

Rechtsgebiete:VwGO, GG, AuslG
Schlagworte:Familiäre Lebensgemeinschaft, Erwachsenenadoption
Stichwort:Erwachsenenadoption
Leitsatz:Die Abschiebung eines erst als Volljähriger adoptierten Ausländers, der mit seinen Adoptiveltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann wegen Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK rechtlich unmöglich sein, wenn es sich um die Fortführung einer familiären Lebensgemeinschaft handelt, die der Ausländer schon als Minderjähriger mit seinen späteren Adoptiveltern begründet hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 673/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 2.98 vom 18.12.1998

Rechtsgebiete:GG, RuStAG, BGB
Schlagworte:Adoption, Annahme als Kind, Annahmeantrag, Annahmeverfahren, Erwachsenenadoption, Gleichheitssatz, minderjährige Ausländer, notarielle Beurkundung, Staatsangehörigkeitserwerb, Volljährigenadoption, Vormundschaftsgericht.
Stichwort:Erwachsenenadoption
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zeitpunkt des Annahmeantrages im Sinne von § 6 Satz 1 RuStAG ist der Zeitpunkt, in dem der Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird.

2. Es verstößt auch im Fall einer Adoption nach § 1772 BGB nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß ein erwachsener Ausländer anders als ein minderjähriger mit seiner Adoption durch einen Deutschen nicht kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.

Urteil des 1. Senats vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 -

I. VG München vom 25.11.1996 - Az.: VG M 25 K 96.520 -
II. VGH München vom 30.10.1997 - Az.: VGH 5 B 97.560 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 2.98


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