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Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 688/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung
Stichwort:Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung
Leitsatz:Auch bei einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung kann zur Genugtuung für begangenes Unrecht die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Genugtuungsinteresse aufgrund der bedingten Entlassung und wegen des Verbleibs bei dem Verurteilten sonst nicht hinreichend genügt würde.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 688/07




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