JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstverbüßer
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, Erstverbüßer |
| Stichwort: | Erstverbüßer |
| Leitsatz: | § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB (Erstverbüßerregelung) bleibt auch dann anwendbar, wenn der Verurteilte in der Sache zuvor Untersuchungshaft verbüßt hatte, dann aber nach Strafaussetzung zur Bewährung auf freien Fuß gelangt ist und nunmehr nach Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung und Verbüßung der Hälfte der Strafe über eine bedingte Entlassung zu entscheiden ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 206/09 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung |
| Stichwort: | Erstverbüßer |
| Leitsatz: | Ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 1/03 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung |
| Stichwort: | Erstverbüßer |
| Leitsatz: | Ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 3/03 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung |
| Stichwort: | Erstverbüßer |
| Leitsatz: | Ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 2/03 | |
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